Interbankenentgelte neu regeln
Die Europäische Union will mit einer neuen Verordnung die Gebühren, die bei Transaktionen mit Debit- oder Kreditkarten anfallen, deckeln. Die Regelung betrifft Karten, die Verbraucher häufig nutzen, z.B. EC-Karten, Visa-Karten oder die Mastercard. Bei Debitkarten soll ein Gebührenhöchstsatz von 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens gelten, bei Kreditkarten von 0,3 Prozent. „Wir werden uns zu den letzten offenen Fragen in den kommenden Wochen noch mit Sachverständigen zusammensetzen“, berichtet Matthias Hauer MdB. Dazu gehört für Deutschland zum Beispiel auch die Option, anstatt der 0,2-Prozent-Regelung bei inländischen Zahlungen mit Debitkarten eine Gebühr von fünf Cent pro Transaktion festzulegen. Wenn die Interbankenentgelte gedeckelt sind, dürfen Händler bei Kartenzahlungen keine Zusatzgebühren für Verbraucher mehr erheben. Die Verordnung sieht auch vor, dass künftig das Aufbringen mehrerer Marken auf einer Zahlungskarte ermöglicht wird („Co-Badging“) und die Transparenz der Gebühren für Verbraucher gesteigert wird.
Hintergrund:
Interbankenentgelte sind die Gebühren, die von der Bank des Händlers an die Bank des Kunden für deren Dienstleistung (z.B. Zahlungsgarantie) abgeführt werden, wenn ein Kunde mit Karte zahlt. In Deutschland liegt die Gebühr zurzeit durchschnittlich bei etwa 1,3 Prozent. Matthias Hauer MdB ist im Finanzausschuss für die Unionsfraktion auch für dieses Thema zuständig.