Matthias Hauer MdB

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© Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Kartenzahlungen bald ohne Zusatzkosten

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in dieser Woche auch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht besprochen. Matthias Hauer MdB ist für die Unionsfraktion im Bundestag u.a. für dieses Gesetz zuständig. Mit dem Umsetzungsgesetz verbessert der Bund den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste, schafft Gebühren für die Zahlung mit gängigen Kreditkarten ab und schützt gleichzeitig Verbraucher besser. Die Regelung der Richtlinie gilt europaweit.

Außerdem wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen, zum Beispiel beim Kreditkartenmissbrauch, von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Fehlüberweisungen von Kunden sollen auch einfacher zurückgeholt werden können. „Gerade beim Onlineeinkauf kommt der Kunde am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht vorbei“, sagt Matthias Hauer. „Daher passen wir den rechtlichen Rahmen an. Wir stärken die Sicherheit bei bargeldlosen Zahlungen und bringen wichtige Verbesserungen im Verbraucherschutz auf den Weg.“ Das Gesetz soll am       2. Juni abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden.