Matthias Hauer MdB

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Der Landesvorsitzende der CDU NRW hatte die Änderungen im Gesetzentwurf gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgehandelt. © Olaf Kosinsky/ Wikimedia Commons

Kein Fracking in NRW

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ verabschiedet. Unkonventionelles Fracking wird damit in Deutschland verboten. Probebohrungen dürfen nur mit Genehmigung der jeweiligen Landesregierung stattfinden. Die CDU in Nordrhein-Westfalen und auch die NRW-Landesregierung lehnen solche Probebohrungen ab.

Mit dem Gesetz reagiert das Parlament auf den Beschluss der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionelles Fracking nach dem derzeit geltenden Berggesetz – wonach solches Fracking noch erlaubt wäre – zu genehmigen. Beim unkonventionellen Fracking wird Gestein in flacheren Schichten unter hohem Druck und Einsatz von Chemikalien aufgebrochen, um Erdgas zu fördern.

Erfolg der CDU Nordrhein-Westfalen
„Mit der Neuregelung haben wir nun eine sachgerechte Lösung. Gut, dass sich CDU NRW und die NRW-Landesgruppe unserer Fraktion durchgesetzt haben“, sagt Matthias Hauer MdB. Die CDU in NRW setzt sich seit Jahren deutlich gegen Fracking nach dem gegenwärtigen Stand der Technik ein und hat den Landesvorbehalt entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf durchgesetzt.

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