Matthias Hauer MdB

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© Laurence Chaperon

Kleinerer Bundestag ja, aber verfassungsgemäß!

Der Essener CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer verurteilt die Änderungsvorschläge der Ampel zur Wahlrechtsreform.

Dazu erklärt Matthias Hauer MdB: „Am Freitag wollen SPD, Grüne und FDP über die Wahlrechtsreform abstimmen lassen. Dazu haben sie auf den letzten Metern weitreichende Änderungen vorgelegt, die aus meiner Sicht eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Die Ampel zielt darauf ab, zwei Oppositionsparteien (CSU und Linke) komplett aus dem Bundestag zu drängen – selbst wenn die CSU alle Wahlkreise in Bayern gewinnen würde. Das ist eine heftige Attacke auf den Wählerwillen!

Der Bundestag muss kleiner werden. Gleichzeitig muss das Wahlrecht verständlich und verfassungsgemäß sein. Aus meiner Sicht würde das am besten durch ein „Echtes Zweistimmen-Wahlrecht“ ermöglicht. Die Wählerinnen und Wähler könnten mit ihrer Erststimme entscheiden, wer für den Wahlkreis vor Ort in den Bundestag einzieht. Neben diesen 299 Direktmandaten könnten sie mit ihrer Zweitstimme (unabhängig von den Direktmandaten) über 299 Listenmandate bestimmen. Dieses einfach zu verstehende Modell würde verlässlich eine Verkleinerung auf 598 Mandate garantieren und wurde durch die Union frühzeitig vorgeschlagen. Die anderen Parteien haben sich geweigert, dies überhaupt nur zu diskutieren. Um den anderen Parteien weiter entgegen zu kommen, hat die Union – alternativ zu dem „Echten Zweistimmen-Wahlrecht“ – zudem vorgeschlagen, durch mehrere konkrete Veränderungen im aktuellen Wahlsystem eine Verkleinerung zu erreichen. Auch dieser Vorschlag wurde ignoriert.

Es war über Jahrzehnte Konsens unter Demokraten, dass das Wahlrecht nur in breiter Übereinstimmung der politischen Kräfte geändert wird, obwohl es durch eine einfache Mehrheit im Bundestag geändert werden kann. Diesen Konsens kündigt die Ampel nun auf und legt sogar einen Vorschlag vor, der sich gezielt gegen die Opposition richtet.

Das Ampel-Wahlrecht ist ein kompletter Systemwechsel:

Die geplante „Hauptstimmendeckung“ im Ampelvorschlag besagt, dass Wahlkreissiegern nur dann ein Mandat zugeteilt wird, wenn die von ihrer Partei im jeweiligen Land errungenen Zweitstimmen, die künftig Hauptstimmen heißen sollen, dies zulassen. Werden mehr Direktmandate gewonnen als das Hauptstimmenergebnis ermöglicht, gehen die Wahlkreissieger mit dem in Relation schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass einige Wahlkreise nicht mehr durch einen Abgeordneten vertreten werden. Die Erststimmen der Wählerinnen und Wähler in diesen Wahlkreisen haben dann keinerlei Wert. Das bewährte Direktmandat – mit örtlicher Bindung zum Abgeordneten und Verantwortung im Wahlkreis – will die Ampel entwerten. Künftig sollen vor allem Landeslisten entscheiden, wer ins Parlament einzieht und wer nicht. Insgesamt ist eine Begrenzung auf 630 Mandate und 299 Wahlkreise geplant.

Zudem soll die bisherige Grundmandatsklausel komplett entfallen, nach der bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten auch Parteien berücksichtigt werden, die unter fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen erhalten aber mindestens drei Wahlkreise gewonnen haben. Das ist ein frontaler Angriff auf die historisch gewachsene Struktur von CDU und CSU. Während die CSU ausschließlich in Bayern kandidiert, tritt die CDU überall außerhalb Bayerns an. Trotz hervorragender Ergebnisse in Bayern – bei dem die CSU 2017 alle 46 Wahlkreise direkt gewann und 2021 immerhin 45 – lag das bundesweite Ergebnis der CSU dabei nur knapp über 5 Prozent (2021: 5,2 Prozent). Dass eine Partei, die in dem großen Land Bayern eine derart hohe Zustimmung der Wähler erhält, künftig gar nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnte, kann nicht verfassungsgemäß sein. Mit einer einfachen Änderung der Grundmandatsklausel könnte die Ampel dieses Problem lösen, indem die CSU entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses Direktmandate erhält. Dass die Ampel dennoch an der Streichung der Grundmandatsklausel festhält, zeigt, dass sie das Wahlrecht zum Kampf gegen die Opposition einsetzt – und macht das Ampel-Wahlrecht verfassungswidrig. Sollte die Ampel hier keine Änderung vornehmen, wird die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unausweichlich.“