Matthias Hauer MdB

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Besuch im Finanzausschuss: Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) spricht am 17. Juni mit den Parlamentariern über aktuelle Finanzthemen und stellt sich ihren Fragen.

Matthias Hauer: „Mehr Geld für Familien“

Mit dem „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ entlastet der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 18. Juni vor allem Familien und Arbeitnehmer in Deutschland um fünf Milliarden Euro. Die steuerliche Entlastung entsteht u.a. durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.472 Euro in diesem Jahr und auf 8.652 Euro im kommenden Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zudem um 20 Euro auf 160 Euro im Monat angehoben. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er wird um 600 Euro angehoben auf 1.908 Euro.

Kalte Progression wird abgebaut

„Ich freue mich besonders, dass wir mit dem Gesetz auch die Forderung der Union umsetzen, die kalte Progression abzubauen“, betont Matthias Hauer MdB. Die Steuerbremse greift durch eine Verschiebung der Tarifeckwerte um circa 1,5 Prozent. Allein durch den Abbau der kalten Progression werden Steuerzahler ab 2016 um 1,4 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Hintergrund: Kalte Progression

Steuern werden nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit erhoben. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern. Die ersten 8.472 Euro werden nicht besteuert. Danach steigt der Steuersatz stetig von 14 bis auf 42 Prozent. Man nennt dies Steuerprogression. Von kalter Progression spricht man, wenn durch eine Gehaltserhöhung, die gerade einmal die Inflation ausgleicht, ein höherer Steuersatz gezahlt werden muss. Somit kann man sich trotz Gehaltserhöhung insgesamt nicht mehr leisten. Um kalte Progression zu verhindern, müssen Preissteigerungen im Steuertarif berücksichtigt werden.