Matthias Hauer MdB

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Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der 19. Legislaturperiode – Matthias Hauer MdB ist wieder ordentliches Mitglied im Finanzausschuss. © AG Finanzen

Matthias Hauer weiter im Finanzausschuss

Am 31. Januar haben sich die weiteren Fachausschüsse des Deutschen Bundestages konstituiert. Matthias Hauer MdB arbeitet auch in der neuen Wahlperiode als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss mit. Zusätzlich gehört er nun als stellvertretendes Mitglied drei Ausschüssen an – dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten Gesetzesvorlagen und bereiten die Beschlüsse des Plenums vor.

In jeder Fraktion des Deutschen Bundestages sind die Abgeordneten für mehrere konkrete Themenbereiche zuständig, in denen sie als Berichterstatter Gesetzgebungsverfahren initiieren und begleiten. Matthias Hauer ist für die Unionsfraktion für die Themen finanzieller Verbraucherschutz, Zahlungsverkehr (inklusive Kryptowährungen), Anlageberatung und Produktinformationsblätter, Rating-Agenturen, Finanzaufsicht national (BaFin und Bundesbank) sowie MiFID II (Hochfrequenzhandel, Nahrungsmittelspekulationen, Sanktionen, Derivatehandel und Produktverbote) zuständig.

Hintergrund: Ausschüsse des Bundestages

In jeder Wahlperiode werden durch Beschluss des Bundestages zahlreiche ständige Ausschüsse eingesetzt, in denen die Fraktionen ihrer Stärke entsprechend vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten. In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einsetzung der Ausschüsse für Verteidigung, für Auswärtiges und für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie des Petitionsausschusses.

Der Deutsche Bundestag hat für die 19. Legislaturperiode 23 ständige Ausschüsse eingesetzt, die am 31. Januar ihre Vorsitzenden gewählt und ihre Arbeit aufgenommen haben.