Matthias Hauer MdB

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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble eröffnet die heutige parlamentarische Sitzung. In den beiden letzten Sitzungswochen dieses Bundestages stehen noch viele Gesetzesvorhaben an. © Deutscher Bundestag

Mehr Geld für Pflegekräfte

Pflegekräfte sollen künftig besser bezahlt und Pflegebedürftige finanziell entlastet werden. Das hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag beschlossen. Die Pflegereform sieht unter anderem vor, dass Pflegedienstleister nur dann mit der Pflegekasse abrechnen dürfen, wenn sie ihren Angestellten Tariflöhne oder Löhne in vergleichbarer Höhe bezahlen. Diese Regelung gilt ab 1. September 2022. Zugleich werden Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen bei steigenden Kosten entlastet. Die Pflegeversicherung soll dafür einen gestaffelten Zuschlag bezahlen, der mit der Dauer der Pflege steigt: So trägt die Pflegekasse im ersten Jahr fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des Eigenanteils an den Kosten der Pflege. „Das entlastet vor allem Familien, die durch eine längere Pflegebedürftigkeit in  einem Heim – etwa bei Demenz – ganz besonders belastet sind“, erklärt Matthias Hauer MdB. Zudem sollen die personelle Ausstattung von Pflegeheimen sowie das Angebot in der Kurzzeitpflege verbessert werden.

Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

In abschließender Lesung hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche auch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen. „Die Einschulung ihrer Kinder ist für berufstätige Eltern ein Kraftakt, da die feste Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung – wie sie in der Kita oft gegeben war – wegfällt“, sagt Matthias Hauer MdB. „Das ändern wir jetzt und führen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ein.“ Dieser soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau dieser Betreuungsangebote werden insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.