Matthias Hauer MdB

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Mehr Schutz gegen Wohnungseinbrüche

Wohnungseinbrüche sollen künftig härter bestraft werden. In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag über eine Verschärfung des Strafrahmens debattiert. Laut Neuregelung wird der Tatbestand des Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zum Verbrechen. Die Mindeststrafe beträgt dafür künftig ein Jahr. Zudem werden die Befugnisse der Polizei bei der Strafermittlung ausgeweitet. „Ein Einbruch ist auch ein Angriff auf die Privatsphäre. Das ist oft ein traumatisches Erlebnis und beeinflusst das Sicherheitsgefühl nachhaltig“, betont Matthias Hauer MdB. „Deshalb setzen wir uns in der Union schon länger dafür ein, Einbrüche in Privatwohnungen härter zu bestrafen. Jedoch erst kurz vor der Wahl in NRW – wo die Zahl der Einbrüche übrigens besonders hoch ist – hat sich die SPD in dieser Frage bewegt.“ Mit der höheren Mindeststrafandrohung sollen Einbrecher nicht nur abgeschreckt werden – sie soll auch der hohen Zahl von Verfahrungseinstellungen entgegenwirken und den Verfolgungsdruck erhöhen.

Schon zu Beginn des Jahres hatte der Bund auf Betreiben der Unionsfraktion auch die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von Einbrüchen erweitert. Die KfW-Förderbank unterstützt seither Umbauten zum Einbruchschutz bereits ab einer Investitionssumme von 500 Euro.

Ausreisepflicht besser durchsetzen

In abschließender Beratung wurden am Donnerstag die Hürden zur Durchsetzung der Ausreisepflicht für Ausländer, die nicht freiwillig ausreisen, gesenkt. „Damit wollen wir die Abschiebung vollziehbarer ausreisepflichtiger Ausländer konsequenter durchsetzen, vor allem wenn von ihnen Sicherheitsrisiken ausgehen“, betonte CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder. Sie können künftig nicht nur leichter in Abschiebehaft genommen, sondern auch elektronisch überwacht werden.