Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag © Bundesregierung/ Guido Bergmann

Merkel: Weichen für Brexit gut stellen

In einer Regierungserklärung hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Donnerstag zu den anstehenden Brexit-Verhandlungen Stellung genommen. Anlass ist das am morgigen Samstag stattfindende Treffen des Europäisches Rates, bei dem die Leitlinien festgelegt werden, nach denen mit Großbritannien verhandelt werden soll. Das Land hatte am 29. März den Austritt aus der Europäischen Union (EU) erklärt.

„In den 44 Jahren, in denen Großbritannien Mitglied in der Europäischen Union ist, ist ein dichtes Geflecht an Beziehungen entstanden“, sagte die Kanzlerin. „Wir müssen uns auf sehr komplexe Verhandlungen einstellen.“ Sie machte die Prioritäten der deutschen Regierung klar: die Interessen der Deutschen zu wahren, die in Großbritannien leben, Rechtssicherheit für die Zeit nach dem Brexit zu schaffen, die Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterzuentwickeln und den Zusammenhalt der verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten zu stärken

„Ein Drittstaat kann nicht über die gleichen Rechte verfügen wie ein EU-Mitglied“, betonte sie in Richtung Großbritanniens. Zudem müsse sichergestellt werden, dass das Land seinen langfristigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU nachkommt. Die Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien beginnen voraussichtlich erst nach den Neuwahlen zum britischen Unterhaus am 8. Juni 2017.

Finanzierung zusätzlicher Plätze für die Kinderbetreuung

In abschließender Beratung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag ein weiteres Investitionsprogramm zur „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zwischen Bund und Ländern beschlossen. Mit dem „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ wird die gemeinsame Finanzierung von 100.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder gesichert – nicht wie bislang nur für Kleinkinder unter drei Jahren, sondern bis zum Schuleintritt. Dazu wird das vom Bund eingerichtete Sondervermögen um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt.