Matthias Hauer MdB

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spricht zum Infektionsschutzgesetz sowie zu den geplanten Maßnahmen im Gesundheitswesen bei der Bekämpfung des Corona-Virus. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Milliardenschwere Hilfe: Unterstützung vom Bund in der Corona-Krise

In einem Eilverfahren hat der Deutsche Bundestag am Mittwoch ein beispielloses Hilfspaket verabschiedet, um die Corona-Krise zu bewältigen. Hier einzelne Maßnahmen im Überblick:

Kurzarbeitergeld

Bereits in der vergangenen Woche sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert worden. Sie gelten rückwirkend ab 1. März 2020 und vorerst bis zum 31. Dezember 2020. So ist es ausreichend, wenn zehn  Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind (anstatt bisher ein Drittel), um Kurzarbeit zu beantragen. Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Zeitarbeiter können Kurzarbeitergeld erhalten.

Wirtschaft stabilisieren

Zur Unterstützung mittlerer und großer Unternehmen werden 600 Milliarden Euro in einem Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen bereit gestellt: Dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Firmen in existenziellen Schieflagen helfen. Die Bundesregierung stellt einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro bereit, damit sich Unternehmen am Kapitalmarkt leichter refinanzieren können. Darüber hinaus sind 100 Milliarden Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen. Sofern direkte finanzielle Unterstützung geleistet wird, kann diese mit Bedingungen an das Unternehmen verknüpft werden.

Soziale Sicherheit

Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März für vier Monate deutlich vereinfacht.

Hilfe für Selbstständige

50 Mrd. Euro für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer: Als unbürokratische und rasche Hilfsleistung gibt es – bei bis zu fünf Beschäftigten – eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro. Bei bis zu zehn Beschäftigten erhöht sich die Unterstützung auf bis zu 15.000 Euro. Das Ziel für drei Monate ist, mit dem Zuschuss die wirtschaftliche Existenz zu sichern und akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Dazu haben auch Künstlerinnen und Künstler sowie Medienschaffende uneingeschränkten Zugang. Für größere Unternehmen wird dieses Paket durch den NRW-Rettungsschirm ergänzt. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Finanzspritze für Krankenhäuser

Die Kliniken werden durch ein Milliardenpaket entlastet: Die Einrichtungen erhalten für jedes Bett, das wegen der Verschiebung planbarer Operationen und Behandlungen zunächst frei bleibt, eine Tagespauschale. Auch für neu eingerichtete intensivmedizinische Betten mit Beatmungsgerät erhalten die Kliniken finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus wird die Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal ausgesetzt und Reha-Einrichtungen dürfen auch Nicht-Corona-Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen.

Hilfe für Familien

Familien, die in der Corona-Krise Einkommen verlieren, erhalten Unterstützung: So wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung. Außerdem gilt eine Entschädigungsregelung laut Infektionsschutzgesetz. Sie gilt, wenn Kitas oder Schulen behördlich geschlossen werden und erwerbstätige Sorgeberechtigte die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens für längstens sechs Wochen.

Sicherheit für Mieter

Zeitweise Erleichterungen gibt es auch für Mieter. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate keine Miete gezahlt wird. Vom 1. April bis 30. Juni 2020 kann Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt jedoch bestehen. Sie muss nachgezahlt werden.

Einen Überblick über weitere Maßnahmen, die in dieser Woche beschlossen wurden, finden Sie auch hier