Matthias Hauer MdB

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Fachgespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: Die Unionspolitiker für Digitales besprachen am Dienstag die Themen für 2020, darunter den Digitalfonds und Künstliche Intelligenz.

Missbrauch: Kinder im Internet besser schützen

Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches hat der Deutsche Bundestag am Freitag schon den Versuch des Cybergroomings unter Strafe gestellt. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. „Häufig täuschen die Täter über ihr wahres Alter und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus“, erklärt Matthias Hauer MdB. „Mit einem falschen Profil erschleichen sie sich das Vertrauen der Kinder und bereiten sexuellen Missbrauch vor, der dann entweder per Chat, durch Nacktfotos, Erpressung von pornografischen Videoaufnahmen oder auch bei realen Treffen erfolgt.“

Cybergrooming ist seit 2004 strafbar und wird mit einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Allerdings griff dieser Straftatbestand bisher nicht, wenn der Täter lediglich glaubte, auf ein Kind einzuwirken, aber stattdessen mit einem Erwachsenen, zum Beispiel einem Polizisten, kommunizierte. „Mit der Gesetzesänderung werden Ermittlungen, auch im Darknet und in Foren, erleichtert “, bekräftigt Matthias Hauer. Kinder auch im Internet besser zu schützen, war ein Anliegen der Unionsfraktion im Koalitionsvertrag, das jetzt umgesetzt wurde.