Matthias Hauer MdB

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Auf Einladung von Matthias Hauer MdB nahm der Essener Sozialdezernent Peter Renzel an einem Fachgespräch zum Sozialleistungsmissbrauch teil. © CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Wittig

Missbrauch von Sozialleistungen bekämpfen

In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag am 6. Juni mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch eine deutliche Verbesserung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beschlossen. Arbeitnehmer werden dadurch in Zukunft noch effektiver vor illegalen Lohnpraktiken, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geschützt. Darüber hinaus schafft das Gesetz eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld.

Die Familienkassen erhalten nunmehr ein eigenes Prüfungsrecht für die Freizügigkeitsberechtigung und können die Zahlungen bereits bei einem Betrugsverdacht einstellen. Zudem haben fortan neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. Bereits im März hatte die Unionsfraktion dazu ein Expertengespräch durchgeführt, an dem auf Einladung von Matthias Hauer MdB auch der Essener Sozialdezernent Peter Renzel teilnahm. Er schilderte aus Essener Sicht, welche Regelungen auf Bundesebene die Missbrauchsbekämpfung auf kommunaler Ebene erleichtern könnten. Vieles davon wurde im Gesetz berücksichtigt.