
Newsletter 5/15
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Essenerinnen und Essener!
Die Demonstration einer rechtsradikalen Partei am 1. Mai wird durch den Essener Polizeipräsidenten Frank Richter nicht verboten: Diese Nachricht hat in den vergangenen Tagen einige Menschen in Essen regelrecht aufgebracht. Aus meiner Sicht hat der neue Polizeichef richtig entschieden. Die Polizei hat nach Recht und Gesetz zu entscheiden – nicht mehr und nicht weniger.
Ich finde es unerträglich, wenn Rechtsradikale, Linksradikale oder religiöse Fanatiker durch Essen ziehen, um für ihre menschenfeindlichen Ideologien zu werben. Dennoch müssen wir es ertragen, solange es vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt ist. Wenn eine radikale Organisation das Urteil eines Verwaltungsgerichts erwirkt, das ihr bescheinigt, dass ihr Recht durch ein polizeiliches Verbot verletzt wurde, dann wäre dies ein schlimmes Zeichen.
Für Parteiverbote – und damit für die Entscheidung, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will – ist und bleibt in Deutschland nicht die Polizei, sondern das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern meines Newsletters einen friedlichen 1. Mai.