Matthias Hauer MdB

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Staatsangehörigkeitsgesetz

Persönliche Stellungnahme zum Staatsangehörigkeitsgesetz

Mit dieser persönlichen Erklärung hat Matthias Hauer der Fraktionsspitze sein von der Koalition abweichendes Abstimmungsverhalten zum Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegt, welches er bereits in der vorangegangenen Fraktionssitzung angezeigt hatte. Matthias Hauer:

„Während des Bundestagswahlkampfes 2013 habe ich aus voller Überzeugung die im Regierungsprogramm 2013-2017 festgelegte Position der Union vertreten, dass das sogenannte Optionsmodell sich bewährt hat und die Union aus guten Gründen eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft  ablehnt; auch weil diese oft mit Problemen bei der Rechtsdurchsetzung und in zivilen Auseinandersetzungen verbunden ist.
Diese Position halte ich heute noch für richtig. Das Optionsmodell hat sich auch in der Praxis bewährt. Laut der BAMF Einbürgerungsstudie 2011 kommen Entscheidungen gegen die deutsche Staatsangehörigkeit „so gut wie nicht vor“. Hinzu kommt, dass nur etwa 13 Prozent der Optionspflichtigen angaben, durch die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit in einen Gewissenskonflikt zu geraten.
Die Optionspflicht befördert vor allem eine bewusste Entscheidung für die neue Heimat und verhindert Loyalitätskonflikte sowie zahlreiche praktische und rechtliche Probleme, die Mehrstaatlichkeit mit sich bringt. Der geplante Wegfall der Optionspflicht für Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland aufgewachsen sind, widerspricht nicht nur der noch im Bundestagswahlkampf 2013 von der Union vertretenen Position, sondern bringt in der Folge auch Entwicklungen mit sich, vor denen die Union in der Vergangenheit stets gewarnt hat.

Doppelpass und Loyalitätskonflikte

So wird die Neuregelung dazu führen, dass der „Doppelpass“ bei im Inland aufgewachsenen Migrantinnen und Migranten zur Regel wird. Dies läuft dem bewährten Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zuwider, Mehrstaatlichkeit möglichst zu vermeiden. Während bestehende Ausnahmen – z.B. für EU Bürger vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Integration innerhalb der Europäischen Union und der Unionsbürgerschaft – vertretbar sind, ist eine generelle Hinnahme von Mehrstaatlichkeit nicht erstrebenswert.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema Optionspflicht am 23.06.2014, an der ich teilgenommen habe, wies der Sachverständige Prof. Dr. Christian Hillgruber zudem zurecht auf das Problem einer ungerechtfertigten Privilegierung von Doppelstaatlern hin: Je nach Ausgestaltung des Wahlrechts kann eine Doppelstaatlichkeit auch zu einem doppelten Wahlrecht führen. Das kann nicht nur die Gefahr von Loyalitätskonflikten bei der Ausübung von Ämtern zur Folge haben, sondern auch den Import von politischen Konflikten anderer Staaten nach Deutschland begünstigen. Zudem ist die politische Instrumentalisierung einer zahlenmäßig bedeutsamen Gruppe durch einen ausländischen Staat nicht ausgeschlossen.

Bei einem Wegfall der Optionspflicht für im Inland aufgewachsene Migrantinnen und Migranten besteht darüber hinaus die Gefahr, dass zukünftig Mehrstaatlichkeit von Generation zu Generation weitergegeben wird. Diese Perpetuierung ist aus integrationspolitischer Sicht kontraproduktiv und kann die Entstehung von Parallelgesellschaften begünstigen.

Staatsangehörigkeit ist Abschluss der Integration

Die Anstrengungen der Union im Bereich der Integrationspolitik begrüße und unterstütze ich ausdrücklich. Eine erfolgreiche Politik in diesem Bereich ist ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Dabei gilt es jedoch auch, der Versuchung zu widerstehen, den für alle Seiten bequemsten Weg zu beschreiten, denn dieser führt häufig nicht zu dem angestrebten Ziel.

Mit der bewussten Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit sollte der Integrationsprozess der in Deutschland aufgewachsenen Migrantinnen und Migranten seinen erfolgreichen Abschluss finden. Dafür werbe ich und das war auch der Grundgedanke des Optionsmodells. Die Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine bewusste Entscheidung für unser Land. Sie bedeutet nicht die Aufgabe der Herkunft eines Menschen. Doppelte Staatsangehörigkeiten regelmäßig und dauerhaft zu ermöglichen, ist meiner Ansicht nach mit den bisherigen Grundsätzen der Union im Bereich der Integrationspolitik nicht zu vereinbaren. Daher werde ich in dieser Frage abweichend von der Fraktionsmehrheit abstimmen und den von der Bundesregierung auf Initiative der SPD eingebrachten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ ablehnen.“