Matthias Hauer MdB

Mitteilung

© CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Aktienberatung wird vereinfacht

Aufsicht soll Nahrungsmittelspekulationen unter die Lupe nehmen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

„In Zeiten niedriger Zinsen können Aktien eine interessante und einigermaßen sichere Alternative für Anlegerinnen und Anleger sein. Daher vereinfachen wir mit neuen Regelungen die Aktienberatung in Deutschland erheblich. Künftig wird es die Option geben, individuelle Produktinformationsblätter – sog. „Beipackzettel“ für Finanzprodukte – durch einen standardisierten „Beipackzettel“ zu ersetzen. Dieser „Beipackzettel“ soll den Anlegerinnen und Anlegern die Chancen und Risiken einer Aktie in einfachen Worten erklären. Damit müssen auch kleine Banken nicht mehr hunderte von „Beipackzetteln“ sämtlicher börsennotierter Unternehmen vorhalten, sondern können die Aktienberatung viel einfacher vornehmen.

Inhalt und Aufbau des standardisierten Informationsblattes einschließlich der im Blatt verwendeten Formulierungen sollen in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums der Finanzen abgestimmt werden. Der Arbeitsgruppe sollen Vertreter der Finanzbranche, der Verbraucher, der Emittenten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Gesellschaft für Deutsche Sprache und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz angehören. So soll die Information für die Anlegerinnen und Anleger verständlicher und besser werden.

Im Gesetzgebungsverfahren haben wir uns auch mit der Frage von Nahrungsmittelspekulationen in Deutschland befasst. Zum Glück ist dies an deutschen Finanzplätzen nicht sehr ausgeprägt. Gleichwohl wollen wir die europäischen Spielräume nutzen und fordern daher die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin auf, künftig strenge Maßstäbe anzulegen, damit es nicht zu der Entstehung monopolistischer Strukturen an den Nahrungsmittelderivatemärkten kommt. Damit wollen wir verhindern, dass Börsenhändler die Preise für Nahrungsmittel in die Höhe treiben können.“

Hintergrund:
Mit den Änderungen wird auch den Bedenken des Deutschen Aktieninstitutes Rechnung getragen, welches einen Rückgang in der Aktienberatung auch aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Produktinformationsblatt festgestellt hatte. Gerade in der aktuellen Nullzinsphase, in welcher es kaum noch Zinsen auf das Sparbuch gibt, benötigen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine sinnvolle Alternative. Für diese haben die Änderungen auch den Vorteil, dass die Vergleichbarkeit durch die Standardisierung verbessert wird.

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