Matthias Hauer MdB

Mitteilung

Schon im Mai hatten Vertreter der Bundesregierung und Bundesländer sich zur Asyl- und Flüchtlingspolitik ausgetauscht, hier im kleinen Kabinettssaal. © Bundesregierung, Guido Bergmann

Matthias Hauer (CDU): Bund verdoppelt Soforthilfe für Flüchtlinge/ NRW muss Gelder zu 100 Prozent an Kommunen weitergeben

Bei einem Spitzentreffen im Bundeskanzleramt hat der Bund gestern den Ländern und Kommunen zugesagt, zur Bewältigung der steigenden Flüchtlingszahlen seine Soforthilfe zu verdoppeln. Für Nordrhein-Westfalen stehen damit in diesem Jahr zusätzlich 108 Millionen Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Dazu erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU):

„Wo das Land NRW versagt, hat der Bund die Not der Kommunen bei der Bewältigung der steigenden Flüchtlingszahlen erkannt und zeigt sich als zuverlässiger Partner“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Ergebnis des Spitzentreffens. Für Essen stünden für das Jahr 2015 voraussichtlich über 3,2 Millionen Euro vom Bund für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung – wenn das Land NRW die zusätzliche Unterstützung ungekürzt weitergibt.

Der Essener Bundestagsabgeordnete fordert die NRW-Landesregierung daher auf, die zusätzlichen Finanzmittel in vollem Umfang an die Kommunen weiterzuleiten: „Die Mittel sind nicht dazu da, Löcher im Landeshaushalt zu stopfen, sondern sie sollen zu 100 Prozent den Kommunen gegeben werden, welche die Lasten wachsender Flüchtlingszahlen zu schultern haben.“ Das sei umso wichtiger, da sich die rot-grüne NRW-Landesregierung nur zu etwa 30 bis 50 Prozent an den kommunalen Aufwendungen zur Flüchtlingsversorgung beteiligt – während die meisten anderen Bundesländer höhere Erstattungen, teilweise zu 100 Prozent, vornehmen.

Der Bund hat bei seinem gestrigen Spitzentreffen mit den Bundesländern vereinbart, seine Soforthilfe für Flüchtlinge noch in diesem Jahr auf 1 Milliarde Euro zu verdoppeln. Zudem kündigte er an, sich ab 2016 strukturell und dauerhaft an den gesamtstaatlichen Kosten der Flüchtlingsversorgung zu beteiligen.

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