Matthias Hauer MdB

Mitteilung

Matthias Hauer (CDU) zur Sterbehilfe: Geschäfte mit dem Tod verbieten – Schutz für Angehörige, Nahestehende und Ärzte

Morgen berät der Deutsche Bundestag abschließend über die gesetzlichen Regelungen zur Suizidbeihilfe. Matthias Hauer MdB hat den Gesetzentwurf der Abgeordneten Brand/Griese mitunterzeichnet, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zum Straftatbestand machen will und gleichzeitig die Kriminalisierung von Ärzten, Angehörigen und nahestehenden Personen ausschließt.

Dazu erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU):

„Die Entscheidung, wie wir mit schwachen und unheilbar kranken Menschen am Ende des Lebens umgehen, prägt unsere Gesellschaft.

Mit dem Gesetzentwurf Brand/Griese, den ich mitunterzeichnet habe, wird zum Beispiel Sterbehilfevereinen, die aus der Selbsttötung eines Menschen finanzielle Vorteile ziehen, das Handwerk gelegt. Ein Geschäft mit dem Tod darf es nicht geben. Es darf auch keine „normale Dienstleistung“ sein, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. Niemand soll dazu verleitet werden, eine Selbsttötung vorzunehmen – sei es aus Angst, Angehörigen zur Last zu fallen, oder aus Scham wegen körperlicher Beeinträchtigungen. Strafrechtlich verboten bleibt weiterhin auch die Tötung auf Verlangen.

Der Gesetzentwurf Brand/Griese kriminalisiert ausdrücklich nicht die Suizidhilfe, die im Einzelfall durch Angehörige, nahestehende Personen oder Ärzte geleistet wird. Die Hilfeleistung zum eigenständig durchgeführten, freiverantwortlichen Suizid bleibt in diesen Fällen zurecht straffrei. Wer aus persönlicher Verbundenheit in einer tragischen Ausnahmesituation Suizidhilfe leistet, soll sich nicht strafbar machen.

Viele Menschen haben Angst, unter großen Schmerzen zu leiden oder am Lebensende nicht ausreichend versorgt zu sein. Die Lösung sollte nicht die Selbsttötung sein, sondern der Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin – diesen Ausbau haben wir heute im Deutschen Bundestag beschlossen. In scheinbar ausweglosen Situationen brauchen die Betroffenen und ihre Angehörigen Ansprechpartner, die ihnen zur Seite stehen und ihnen zeigen, dass es bis zuletzt ein Leben in Menschenwürde geben kann.“

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