Matthias Hauer MdB

Mitteilung

Finanzminister Wolfgang Schäuble stellt fünf Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen in den Kommunen bereit.  © Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

Matthias Hauer zum Investitionspaket: Land NRW soll die Milliarden vom Bund sachgerecht an die Kommunen weiterleiten

Heute beschließt das Bundeskabinett den von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“. Damit unterstützt der Bund die Kommunen mit zusätzlichen fünf Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in finanzschwachen Kommunen.

„Mit dem Investitionspaket setzt der Bund seine Politik fort, die Kommunen massiv zu unterstützen. Auch Essen wird von dieser kommunalfreundlichen Politik des Bundes weiter profitieren! Ich fordere die Landesregierung in NRW auf, die Gelder des Bundes vollständig an die finanzschwachen Kommunen weiterzuleiten, ohne wieder zu Lasten der Kommunen an anderer Stelle zu kürzen“, erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU).

Laut Gesetzentwurf stellt der Bund den Städten und Gemeinden fünf Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen zur Verfügung: 1,5 Milliarden für mehr Investitionen in allen Kommunen und 3,5 Milliarden speziell für die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Diese 3,5 Milliarden Euro fließen in ein Sondervermögen, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanz- und strukturschwachen Kommunen gefördert werden können. Die Verteilung der Mittel erfolgt aus verfassungsrechtlichen Gründen über die Bundesländer. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten aus diesem Sondervermögen über 1,12 Milliarden Euro.

„Für die Finanzausstattung der Kommunen sind nach dem Grundgesetz die Bundesländer zuständig – hier hat die NRW-Landesregierung jedoch versagt. Dass Nordrhein-Westfalen fast ein Drittel des gesamten Sondervermögens erhält, zeigt den hohen Investitionsstau und die prekäre Situation der Kommunen gerade in unserem Bundesland. Die Landesregierung bleibt trotz des Geldregens aus Berlin für die Finanzen der NRW-Kommunen in der Verantwortung und sollte sich an der Unterstützung durch den Bund ein Beispiel nehmen“, betont Matthias Hauer.

Das Land NRW hat nun zu entscheiden, anhand welcher Kriterien das Geld des Bundes verteilt wird und welche Kommunen überhaupt antragsberechtigt sind. „Damit das Geld auch dort ankommt, wo es am meisten gebraucht wird, brauchen wir einen sachgerechten Verteilungsschlüssel, der die Bedürftigkeit der einzelnen Kommunen in den Mittelpunkt stellt“, sagt Matthias Hauer. „Deshalb sollten ausschließlich die Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) sowie die SGB II-Quoten (Langzeitarbeitslosigkeit) als Kriterien zur Bestimmung finanzschwacher Kommunen gelten.“ Der CDU-Politiker fordert in einem gemeinsamen Positionspapier der CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem gesamten Ruhrgebiet zudem, dass die Mittel ausschließlich in Investitionen – und nicht etwa in die Deckung von Personalkosten – fließen.

Matthias Hauer MdB rechnet damit, dass die zusätzlichen Mittel noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Hintergrund:

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leistet der Bund einen Beitrag zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Mit der Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen mit einem Förderansatz von bis zu 90 Prozent gefördert. Aus diesem Sondervermögen erhält Nordrhein-Westfalen 1.125.621.000 Euro zur Weiterleitung an die Kommunen und damit weit mehr als jedes andere Bundesland.

Zudem wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so weitere Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Diese vorgesehene weitere Entlastung erfolgt durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung – dazu werden die Erstattungsquoten nach SGB II gleichmäßig erhöht – und durch einen um eine Milliarde Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer mittels einer Änderung des § 1 des Finanzausgleichsgesetzes.

Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf die Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Die Länder und Kommunen werden im Jahr 2015 mit 500 Millionen Euro entlastet. Diese Entlastung soll auch 2016 zur Verfügung stehen, falls die Belastung im bisherigen Umfang fortbesteht.

PDF-Version