Matthias Hauer MdB

Mitteilung

Matthias Hauer zum Solidaritätszuschlag: Strukturschwache Regionen auch im Westen brauchen gezielte Unterstützung

Am 3. Dezember hat der Deutsche Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die „Pläne zur künftigen Gestaltung des Solidaritätszuschlags“ debattiert. Dazu sprach der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU) im Parlament. Matthias Hauer:

„Soli für immer und ewig – das halte ich für falsch. Den Vorschlag der rot-grünen Landesregierungen, ihn in Form einer höheren Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer dauerhaft weiterzuführen, lehne ich ab. Er wurde als Ergänzungsabgabe eingeführt, und wir müssen die Möglichkeit erhalten, ihn in Zukunft schrittweise abzubauen. Das ist mittelfristig das Ziel.

Allerdings kann der Bund, bis das der Fall ist, nicht auf die Einnahmen aus dem Soli verzichten. Das hat die CDU unmissverständlich – und zwar schon vor der Bundestagswahl 2013 – gesagt. Viele Orte und Regionen in Deutschland, darunter gerade auch Essen und das gesamte Ruhrgebiet, stehen vor enormen Herausforderungen. Auch wenn es die Aufgabe der Bundesländer ist und bleibt, für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Städte und Gemeinden zu sorgen, können diese Herausforderungen nur von Bund und Ländern gemeinsam bewältigt werden.

Wir brauchen dafür aber keine Verteilung der Mittel nach dem Gießkannenprinzip – großflächig über das ganze Land. Wir brauchen stattdessen konkrete Lösungen nach objektiven Kriterien für konkrete Herausforderungen – und zwar unabhängig von der Himmelsrichtung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Koalitionspartner intensiv die Zukunft des Solidaritätszuschlags beraten, vor allem auch im Zusammenhang mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.“

Das Video der Rede können Sie sich hier anschauen.

Hintergrund:

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 erstmals erhoben. Zunächst auf ein Jahr begrenzt, wurde er 1995 wieder eingeführt – dieses Mal ohne Befristung. Seit 1998 gilt der aktuelle Satz von 5,5 Prozent. Während der Solidarpakt II 2019 ausläuft, ist der Solidaritätszuschlag weder zweckgebunden noch befristet.

PDF-Version