Matthias Hauer MdB

Mitteilung

© CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Rechte von Bankkunden gestärkt

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das sogenannte Zahlungskontengesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Matthias Hauer:

„Mit den heute beschlossenen Regelungen erleichtern wir den Kontowechsel von einer Bank zur anderen. Künftig können Kunden schnell, unkompliziert und online ihre Bank wechseln und sich für eine kostengünstigere Bank entscheiden. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen über die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und von Girokonten-Entgelten über zertifizierte Vergleichswebsites, erleichtern diese Entscheidung.

Der Kunde erhält zudem einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Niemand muss künftig ohne Konto sein. Wir erleichtern somit die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe z. B. von obdachlosen Menschen. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Deutsche Sprache haben wir den Musterantrag auf Abschluss eines Basiskontos einem Sprach-TÜV unterzogen und noch vereinfacht. Wichtig war uns, dass der Antrag für den Kunden verständlich und leicht nachvollziehbar ist. Er enthält nun Beispiele und Ankreuzfelder, was die Antragstellung für den Kunden erleichtert. Aber auch die Banken sind gefragt, ihre Kunden bei der Beantragung eines Basiskontos zu unterstützen.“

Hintergrund:

In erster Linie sollen die Vorgaben der Zahlungskontenrichtlinie in einem neu zu schaffenden Zahlungskontengesetz in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit soll der europäische Binnenmarkt im Bereich der Zahlungskonten und der darüber abgewickelten Zahlungsdienstleistungen weiter harmonisiert werden. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Ferner soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten – etwa über Vergleichswebsites – von Girokonten deutlich verbessert werden. Außerdem wird der Kontowechsel von einem Anbieter zum anderen erleichtert.

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