Matthias Hauer MdB

Mitteilung

Reform des Asylrechts entlastet Essen: Serbien, Mazedonien und Bosnien- Herzegowina werden sichere Herkunftsstaaten

Heute hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ beraten. Dazu erklärt der Essener Bundestagsabgeord­nete Matthias Hauer: 

„Dieses Gesetz ist von großer Bedeutung für Essen. Damit wollen wir Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und ihnen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Asylbewerber, die schnell einen Arbeitsplatz finden, sind nicht mehr von Sozialleistungen abhängig – das ist im Interesse aller. Die Wartefrist geduldeter Asylbewerber und Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung soll daher auf drei Monate herabgesetzt werden.

Wir wollen denjenigen Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt sind und wirklich Hilfe brauchen, weiterhin verlässlich helfen. Die meisten Asylbewerber, die derzeit in Essener Übergangswohnheimen leben, stammen jedoch aus den Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Die Anerkennungsquote aus diesen Ländern liegt bei unter 1%. Diese Staaten werden nun zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt und damit die Beweislast umgekehrt. Das ist überfällig. Serbien ist sogar Anwärter auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union und hat selbst die Einstufung als sicheres Herkunftsland erbeten.

Damit setzen wir ein Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag um, diese Änderungen im Asylrecht vorzunehmen. Auch ich hatte mich in den letzten Monaten dazu mehrfach an das Bundesministerium des Innern gewandt. Durch die Beschleunigung der Asylverfahren kann auch Essen entlastet werden. Das Gesetz soll nach Wunsch der Union noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.

Allerdings muss auch das Land NRW seiner Verantwortung für Essen gerecht werden: Einerseits indem NRW diesem Gesetz im Bundesrat zustimmt und andererseits indem das Land NRW seine geübte Praxis ändert, Asylbewerber schneller als rechtlich geboten auf die Kommunen aufzuteilen, um Kapazitätsengpässen in den Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen zu begegnen.“

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