Matthias Hauer MdB

Mitteilung

© Matthias Hauer MdB, CDU/CSU

Tillmann/Hauer: Konsequente Lehren aus dem Fall Wirecard

Gesetzentwurf geht Union nicht weit genug

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter und Obmann im Untersuchungsausschuss Matthias Hauer:

„Starke Bilanzkontrolle aus einer Hand, klare Kompetenzen bei der Geldwäscheaufsicht, weniger Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt, Stärkung der Rechte von Aufsichtsräten und mehr Transparenz bei Verstößen – das muss im FISG dringend ergänzt werden. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium geht uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesen wesentlichen Punkten nicht weit genug. Die Lehren aus dem Fall Wirecard müssen konsequent und passgenau sein.

Das zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle durch BaFin und DPR hat sich nicht bewährt. Der Fall Wirecard hat verdeutlicht, dass dem privatrechtlichen Verein DPR die forensischen Werkzeuge fehlen, um Bilanzbetrug verlässlich aufzudecken. Das zweistufige Bilanzkontrollverfahren stößt dabei an seine Grenzen. Dennoch sieht der Gesetzentwurf weiterhin das zweistufige Verfahren mit einer privatrechtlich organisierten Einrichtung vor, die stichprobenartige Prüfungen durchführt. Als Union stehen wir für einen echten Neuanfang beim Enforcement bereit: Anstatt die Verantwortung für das Aufdecken von betrügerischem Handeln einer privaten Prüfstelle zu übertragen, sollte für die Bilanzkontrolle künftig ausschließlich die BaFin zuständig sein. Das schafft Klarheit und bündelt Kompetenzen.

Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei der Geldwäscheaufsicht. Indem BaFin und Bundesländer derzeit weitgehend unabgestimmt nur ihre eigenen Zuständigkeiten prüfen, konnte sich ein Unternehmen wie Wirecard nahezu komplett der Geldwäscheaufsicht entziehen. Sobald zu einem Konzern eine Bank gehört, soll sich die BaFin-Aufsicht bei der Geldwäsche künftig nicht nur auf die Bank, sondern zwingend auch auf die Konzernholding beziehen. Hier müssen Zuständigkeitslücken geschlossen werden. Im Gesetzentwurf ist auch zu dieser ganz konkreten Lehre aus dem Fall Wirecard bislang nichts vorgesehen.

Der Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt auf wenige große Prüfungsgesellschaften sollten wir entgegenwirken. Mit der Verkürzung der externen Rotationsfrist für Abschlussprüfer auf zehn Jahre kommt der Gesetzentwurf unserer Forderung nach – das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Als Union wollen wir darüber hinaus, dass die verantwortlichen Prüfer nach spätestens fünf Jahren wechseln. Zu dieser internen Rotation sieht der Gesetzentwurf bislang keine Änderungen vor. Wir wollen zudem prüfen lassen, wie Anreize für Joint Audits geschaffen werden können. Durch das Vier-Augen-Prinzip könnte die Prüfungsqualität gesteigert und der bestehenden Konzentration auf dem Abschlussprüfermarkt stärker entgegengewirkt werden.

Die Aufsichtsräte sollen in ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber Vorständen gestärkt werden. Die vorgesehene verpflichtende Errichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse ist zu begrüßen. Als Union wollen wir zudem, dass sich dieser Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates jährlich auch ohne den Vorstand mit den Abschlussprüfern austauscht und diesen Austausch angemessen zu dokumentieren hat. Im Sinne der Unabhängigkeit soll außerdem die Bestellung des Abschlussprüfers für mehrere Jahre im Voraus ermöglicht werden.

Die Transparenz bei schwerwiegenden berufsrechtlichen Verstößen durch Abschlussprüfer wollen wir erhöhen. Verhängen die APAS oder die Wirtschaftsprüferkammer eine Geldbuße oder weitergehende Maßnahmen, so soll künftig im Rahmen der Bekanntmachung die adressierte Prüfungsgesellschaft benannt werden. Bislang wird dies durch § 69 Abs. 2 WPO weitgehend verhindert. Durch diese Transparenz wollen wir als Union die präventive Wirkung berufsaufsichtlicher Maßnahmen stärken.

Neben diesen Punkten, für die wir als Union im Gesetzgebungsverfahren noch dringenden Änderungsbedarf sehen, geht der Gesetzentwurf in einigen Punkten in eine richtige Richtung. Auch die weitere Aufklärungsarbeit im Wirecard-Untersuchungsausschuss sowie die Sachverständigenanhörung zum FISG werden sicherlich weitere Punkte beleuchten. Dahingehend sind wir offen, sie noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Absehbar ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass die im FISG-Entwurf vorgesehene Haftungsregelung deutlich über das Ziel hinausgeht und kontraproduktiv eine Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt sogar fördern würde. Wir halten bei der Abschlussprüfung eine maßvolle Haftungserweiterung für geboten, lehnen aber die geplante unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit strikt ab. Auch dabei sollte das Proportionalitätsprinzip zur Anwendung kommen. Ebenso könnte die vorgesehene gerichtliche Abberufung des Abschlussprüfers bereits bei Minimalverstößen Unternehmen vor unverhältnismäßig große Probleme stellen.“