Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB unterschreibt die Beschlussempfehlung zum Zahlungskontengesetz, für das er als Berichterstatter der Union zuständig ist. Der Bundestag hat das Gesetz am 25. Februar einstimmig verabschiedet.

Rechte von Bankkunden gestärkt

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Februar das Zahlungskontengesetz verabschiedet, für das Matthias Hauer MdB als Berichterstatter der Unionsfraktion unter anderem zuständig ist. Durch das Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto – eingeführt. Zudem werden die Rechte aller Bankkundinnen und Bankkunden gestärkt. „Wir erleichtern den Kontowechsel von einer Bank zur anderen. Künftig können Kunden schnell, unkompliziert und sogar online ihre Bank wechseln und sich für eine andere Bank entscheiden, deren Angebote besser zu ihren Bedürfnissen passen. Zahlreiche Daten müssen die Banken künftig einer neuen Bank mitteilen, wenn der Kunde es wünscht. Die Kunden sparen sich dadurch viel Mühe, da sie weder einzelne Daueraufträge neu einrichten noch die Lastschriftempfänger anschreiben müssen“, betont Matthias Hauer. Jeder Mensch erhält mit dem Gesetz nun einen Rechtsanspruch auf ein Konto mit wesentlichen Funktionen des Zahlungsverkehrs, womit zum Beispiel für obdachlose Menschen ein Weg aus der Kontolosigkeit möglich wird.

Die Rede von Matthias Hauer am 25. Februar kann hier angesehen und hier nachgelesen werden.