Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

Matthias Hauer MdB bei seiner Rede zu Cum-Ex-Geschäften im Dezember 2015.

Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich aufklären

Am 4. Dezember hat der Deutsche Bundestag über die Einsetzung eines vierten Untersuchungsausschusses debattiert. Dabei geht es um einen Antrag beider Oppositionsfraktionen, die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte im Zeitraum 1999 bis 2012 weiter zu beleuchten.

Matthias Hauer MdB betonte in seiner Rede dazu: „Wir brauchen die konsequente Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung der Cum-Ex-Fälle. Wer Geschäfte auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht oder daran mitgewirkt hat, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Die Cum-Ex-Geschäfte waren rechtswidrig und kriminell.“

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss dazu sieht der Essener Abgeordnete jedoch nicht als die richtige Lösung an. „Nach Einschreiten des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums unter Minister Wolfgang Schäuble sind Cum-Ex-Geschäfte heute nicht mehr möglich“, sagt er. „Eine strafrechtliche Aufarbeitung liegt nun nicht in der Hand des Parlaments, sondern vielmehr bei der Finanzverwaltung, den Strafverfolgungsbehörden und der Gerichtsbarkeit. Das Parlament sollte mit aller Kraft die heutigen Probleme angehen anstatt bereits gelöste Probleme erneut zu besprechen.“

Die Rede können Sie hier verfolgen.

Hier können Sie die Rede im PDF-Dokument lesen.

Hintergrund: Was sind Cum-Ex-Geschäfte?

Bei den Cum-Ex-Geschäften haben vermeintlich findige Banken und Investoren Aktiengeschäfte allein mit dem Ziel getätigt, sich die Kapitalertragsteuer zweimal erstatten zu lassen, obwohl diese nur einmal gezahlt wurde.

Grundlage dieses kriminellen Geschäfts war ein Aktienhandel rund um den Dividendentermin – nämlich kurz davor (Cum-Dividende) und danach (Ex-Dividende). Durch Leerverkäufe und das gezielte Ausnutzen von Fristen fielen der rechtliche und der wirtschaftliche Eigentümer der Aktie auseinander.

So gelang es, die Kapitalertragsteuer doppelt bescheinigt zu bekommen. Das war damals noch möglich, weil es nicht dieselbe Stelle war, die den Steuerabzug vornahm und die die Steuerbescheinigung ausstellte. Die beteiligten Banken und Investoren haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Handlungen zu verschleiern.

Nachdem die Cum-Ex-Geschäfte bekannt wurden, hat die Politik gehandelt und sie unterbunden. Seit 2012 wird die Kapitalertragsteuer nunmehr durch das Kreditinstitut, das die Dividende auszahlt, sowohl abgeführt als auch bescheinigt.