Matthias Hauer MdB

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Rede von Matthias Hauer zum Basiskonto am 15. Januar im Deutschen Bundestag
Matthias Hauer MdB am 15. Januar bei seiner Rede im Deutschen Bundestag zum Zahlungskontengesetz.

Rede von Matthias Hauer zum „Basiskonto“

Am 15. Januar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht debattiert. Dabei geht es um das Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, dem Basiskonto. Ein solches Konto soll alle wesentlichen Funktionen des modernen Zahlungsverkehrs umfassen: Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, und Kartenzahlungen. Matthias Hauer MdB, als Berichterstatter der Unionsfraktion u.a. für dieses Gesetz zuständig, betonte in seiner Rede dazu: „Ein Girokonto ist heutzutage Grundvoraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland etwa 1 Million Menschen nicht über ein solches Konto verfügen können. Diesen Zustand wollen wir nicht hinnehmen.“

Zudem soll das Zahlungskontengesetz die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten verbessern. Durch den Vergleich auf zertifizierten Websites soll es Verbrauchern künftig besser möglich sein, das für sie am besten geeignete Zahlungskonto zu finden. Schließlich sollen durch Regelungen zur Kontenwechselhilfe Verbrauchern der Wechsel ihrer Zahlungskonten erleichtert werden. Abschließend resümierte der Essener Abgeordnete: „Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, mehr Vergleichbarkeit und Transparenz bei den Kontoentgelten und einfacherer Wechsel des Girokontos – mit dem Zahlungskontengesetz stärken wir die Rechte aller Verbraucherinnen und Verbraucher!“

Hier können Sie die Rede als Video anschauen.

Hier können Sie die Rede als PDF-Dokument lesen.