Matthias Hauer MdB

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Auch in der Arbeitsgruppe der CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet war unter anderem die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Thema.

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am 14. Oktober auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 verständigt. Diese Vereinbarung regelt u.a. den Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Ländern. Der Länderfinanzausgleich wird in seiner jetzigen Form abgeschafft. Stattdessen erhalten die Länder vom Bund bei dem ihnen zustehenden Umsatzsteueranteil entsprechende Zu- und Abschläge. Insgesamt wird der Bund den Ländern ab 2020 jährlich über 9,5 Milliarden Euro mehr überweisen als bisher.

Im Gegenzug erhält er neue Kompetenzen sowie mehr Steuerungsrechte. So soll in Zukunft u.a. eine zentrale Infrastrukturgesellschaft für Fernstraßen gegründet werden. Zudem soll der Bund durch eine Verfassungsänderung rechtlich in die Lage versetzt werden, Schulen in finanzschwachen Kommunen zu fördern. Der Bundesrechnungshof bekommt – wenn Landesaufgaben vom Bund mitfinanziert werden – zusätzliche Kontrollrechte. Die Finanzbeziehungen müssen neu geregelt werden, weil wichtige Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich im Jahr 2019 auslaufen und zwei Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich geklagt hatten.