Matthias Hauer MdB

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Sichere Herkunftsstaaten in Nordafrika

„Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht“ – unter anderem mit diesen Worten eröffnete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 14. April die Debatte über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten im Deutschen Bundestag.

Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Asylanträge aus diesen Ländern in Zukunft abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über einen Asylgrund verfügt. Die Anerkennungsquote sei 2015 sehr gering gewesen, erklärte de Maizière: Sie lag für Algerien bei 0,98 Prozent, für Marokko bei 2,29 Prozent und für Tunesien bei null Prozent. „Wir verringern durch diese Gesetzgebung den Anreiz für Menschen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen“, so der Innenminister.

Asylanträge könnten durch die Einstufung der drei Länder zu sicheren Herkunftsstaaten deutlich zügiger bearbeitet werden und damit auch eine Rückführung schneller erfolgen – eine erhebliche Entlastung für Bund, Länder und Kommunen, die damit ihre Ressourcen besser nutzen können. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.

Schutz für christliche Flüchtlinge in Asylbewerberheimen

In einer Fachtagung hat die Unionsfraktion mit Experten aus Kirche, Polizei, Flüchtlingshilfe, Medien, einer islamischen Gemeinde sowie einem zahlreich erschienenen Publikum am 11. April über die Situation religiöser Minderheiten in deutschen Flüchtlingsunterkünften diskutiert.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie christliche Flüchtlinge besser vor Übergriffen geschützt werden können, welche Konsequenzen aus Übergriffen folgen müssen und ob es Sinn macht, muslimische Flüchtlinge und religiöse Minderheiten zu trennen. „Religionsfreiheit gilt überall bei uns – auch in Flüchtlingsunterkünften“, betonte der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder. Eine getrennte Unterbringung sei daher nicht der richtige Weg.