Matthias Hauer MdB

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Sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Für das Gesetz stimmten 372 Abgeordnete, 251 dagegen, 11 enthielten sich. Matthias Hauer MdB hat gegen das Gesetz gestimmt.

Über 99 % der Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurden – als Frau oder Mann. Hinzu kommen intersexuelle, transsexuelle und nichtbinäre Menschen. Intersexuelle Menschen weisen von Geburt an sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale auf. Sie können – wegen der fehlenden Eindeutigkeit der biologischen Geschlechtszuordnung – bereits heute ihre Geschlechtszuordnung einfach wählen bzw. wechseln, beispielsweise auf die Option „divers“. Bei transsexuellen Menschen weicht das ursprüngliche biologische Geschlecht davon ab, wie sie ihre eigene Geschlechtszuordnung empfinden. Das Gefühl, im falschen Körper geboren zu sein, führt oft zu jahrelangem Leidensdruck. Auch nach aktueller Rechtslage ist die Änderung des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens in diesen Fällen möglich. Das gleiche gilt für nichtbinäre Personen, also für Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Für Änderungen sind bislang zwei Sachverständigengutachten einzuholen, um festzustellen, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz nehmen SPD, Grüne und FDP nun weitreichende Änderungen vor. Anstatt einzelne Regelungen sinnvoll anzupassen, die Betroffene bislang als diskriminierend empfinden, geht die Ampel weit über das Sinnvolle hinaus und schafft neue gravierende Konflikte. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers ist, „dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden“. Das ignoriert die Ampel. Das Geschlecht ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung von Rechten und Pflichten, beispielweise im Verteidigungsfall, beim Arbeitsschutz oder bei Gleichstellungsmaßnahmen. Auch der Zugang zu Frauenschutzräumen oder die Bewertung im Sport ist meist an das Geschlecht geknüpft. Für keines dieser Spannungsfelder bietet das Ampel-Gesetz geeignete Lösungsansätze.

Hier drei konkrete Regelungen des Ampel-Gesetzes, die es für Matthias Hauer zwingend gemacht haben, das Gesetz abzulehnen:

Die Regelungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags von Minderjährigen sind inakzeptabel, weil künftig Kinder und Jugendliche ohne eine externe Begutachtung oder Beratung ihren Geschlechtseintrag wechseln können. Künftig sollen gesetzliche Vertreter sogar schon bei Säuglingen eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens vornehmen können. Minderjährige ab 14 benötigen zwar die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Familiengerichts, müssen dann aber nur erklären, dass zuvor eine Beratung erfolgt ist. Nachgewiesen werden muss eine Beratung jedoch nicht.

Unverantwortlich ist auch, dass Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen nicht den Meldebehörden zur Aktualisierung der Register mitgeteilt werden sollen. Es eröffnet immense Missbrauchsmöglichkeiten, dass Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesverwaltungsamt, Verfassungsschutz und anderen Behörden diese Informationen vorenthalten werden. Diese Regelung lädt Kriminelle zur Identitätsverschleierung ein.

Das Gesetz wälzt die Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Intimsphäre (beispielsweise Zugänge zu Saunen, Fitnessstudios oder Umkleidekabinen für Frauen) komplett auf die Betreiber vor Ort ab, ebenso die Bewertung im Sport auf die Sportverbände. Das halte ich ebenso wenig für sinnvoll wie eine starre und kurze Sperrfrist, die jährlich eine erneute Änderung ermöglichen würde.

Insbesondere aus diesen Gründen hat Matthias Hauer gegen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz gestimmt.