Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB in seiner Rede im Deutschen Bundestag: "Wir brauchen keine Verteilung der Mittel nach dem Gießkannenprinzip – großflächig über das ganze Land. Wir brauchen stattdessen konkrete Lösungen nach objektiven Kriterien für konkrete Herausforderungen – und zwar unabhängig von der Himmelsrichtung.“

„Solidarität auch für Regionen im Westen“

Strukturschwache Regionen auch im Westen brauchen gezielte Unterstützung – das erklärte Matthias Hauer Mdb bei seiner Rede in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Pläne zur künftigen Gestaltung des Solidaritätszuschlags“ im Deutschen Bundestag.

„Soli für immer und ewig – das halte ich für falsch“, sagte der Essener Abgeordnete. „Den Vorschlag der rot-grünen Landesregierungen, ihn in Form einer höheren Einkommenssteuer dauerhaft weiterzuführen, lehne ich ab.“ Der Soli sei als Ergänzungsabgabe eingeführt worden. „Wir müssen die Möglichkeit erhalten, ihn in Zukunft schrittweise abzubauen. Das ist mittelfristig das Ziel.“

Allerdings könne der Bund, bis das der Fall ist, nicht auf die Einnahmen aus dem Soli verzichten. „Viele Orte und Regionen in Deutschland, darunter gerade auch Essen und das gesamte Ruhrgebiet, stehen vor enormen Herausforderungen“, so Matthias Hauer. Selbst wenn es die Aufgabe der Bundesländer ist und bleibt, für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Städte und Gemeinden zu sorgen, könnten diese Herausforderungen nur von Bund und Ländern gemeinsam bewältigt werden.

„Wir brauchen dafür aber keine Verteilung der Mittel nach dem Gießkannenprinzip, großflächig über das Land, sondern konkrete Lösungen nach objektiven Kriterien für konkrete Herausforderungen – und zwar unabhängig von der Himmelsrichtung.“

Die Rede können Sie sich hier ansehen.

 

Hintergrund: Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 erstmals erhoben. Zunächst auf ein Jahr begrenzt, wurde er 1995 wieder eingeführt – dieses Mal ohne Befristung. Seit 1998 gilt der aktuelle Satz von 5,5 Prozent. Während der Solidarpakt II 2019 ausläuft, ist der Solidaritätszuschlag weder zweckgebunden noch befristet.

In den kommenden Monaten wird die Union daher gemeinsam mit dem Koalitionspartner intensiv die Zukunft des Solidaritätszuschlags beraten, vor allem auch im Zusammenhang mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.