
Status des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert
Der Bundestag hat am 19. Dezember mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Festschreibung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht. Auch der Bundesrat hat dieser Reform zum Schutz des Verfassungsgerichts in seiner Sitzung am 20. Dezember mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Struktur und Funktionsweise des Verfassungsgerichts werden nun im Grundgesetz verankert. Dazu gehört, dass das Gericht in der Gestaltung seiner Geschäftsordnung autonom ist, was seine Unabhängigkeit schützt. Außerdem wird festgeschrieben, dass es zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern gibt, deren Altersgrenze bei 68 Jahren liegt. Auch die Beschränkung auf eine einmalige zwölfjährige Amtszeit gilt weiterhin.
Um Blockaden vorzubeugen, soll es eine Neuerung bei der Richterwahl geben: Sollte im Bundestag keine Mehrheit für die Besetzung eines Richteramtes zustande kommen, dann geht die Entscheidungsbefugnis nach mehreren Monaten an den Bundesrat über.
Matthias Hauer MdB hat – wie seine Fraktion – für diesen Schutz des Bundesverfassungsgerichts gestimmt, mit der auch der Tatsache Rechnung getragen wird, dass es in der veränderten Parteienlandschaft auch zu destruktiven Minderheiten kommen kann.