Matthias Hauer MdB

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© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

„Straftäter möglichst schnell ausweisen und Flüchtlingszahlen aus Nordafrika reduzieren“

Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur leichteren Ausweisung straffälliger Ausländer. Damit reagiert der Gesetzgeber unter anderem auf die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln.

„Mit dem vorliegenden Gesetz können wir ausländische Straftäter schneller und leichter ausweisen. Wer in Deutschland Straftaten begeht, hat sein Schutzrecht verwirkt“, sagt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer.

Nach einem Lagebericht des Bundeskriminalamts zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung verhält sich der Großteil der Asylsuchenden und Flüchtlinge in Deutschland rechtskonform. „Zuwanderer – egal aus welchem Land – unter  Generalverdacht zu stellen, wäre völlig falsch. Die Erfahrungen aus den Bundesländern zeigen, dass es meist nur eine kleine Gruppe ist, die Straftaten begeht – das aber dafür mehrfach. Diese Mehrfach- und Intensivtäter müssen wir schnellstens abschieben und eine Wiedereinreise möglichst verhindern“, betont Matthias Hauer.

Wie die Polizei in Nordrhein-Westfalen berichtet, sind es oftmals junge Männer aus Nordafrika, die tatverdächtig sind. „Im Bund arbeiten wir daran, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären – für Zuwanderer aus diesen drei Ländern würden dann auch beschleunigte Asylverfahren gelten. Schon durch die Erklärung der Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern haben sich die Asylbewerberzahlen von dort sehr deutlich reduziert. Dagegen hatte sich die SPD zuvor lange gesträubt. Es ist gut, dass sich die CDU dabei durchgesetzt hat“, erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete.

„Die Union will nun auch die drei nordafrikanischen Länder möglichst schnell zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Bislang blockiert die SPD aus wahltaktischen Gründen ein Eilverfahren und verzögert damit erneut ein wirksames Instrument, um die Flüchtlingszahlen zu reduzieren.“

Hintergrund zum aktuellen Gesetzentwurf:

Ausländische Straftäter sollen ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Eigentumsdelikte wie Diebstahl können ebenfalls zur Ausweisung führen, wenn sie unter Gewaltanwendung oder von Serientätern verübt werden. Straftäter werden bei Verurteilung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet und ihnen wird die Anerkennung als Flüchtling versagt.