Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB im Plenarsaal. © Laurence Chaperon

Streichung von § 219a Strafgesetzbuch

Matthias Hauer MdB gibt zu diesem Thema folgendes Statement ab:

„Die Streichung von § 219a StGB halte ich für falsch. Bisher war es verboten „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ zu machen. Diese Regelung (§ 219a StGB) haben Ampel-Koalition und Linke am 24. Juni 2022 im Bundestag gemeinsam gestrichen und durch stehende Ovationen gefeiert. Durch diese Streichung wird proaktive Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch möglich und eine Abtreibung nun als normale medizinische Dienstleistung dargestellt.

Viele Kritiker von § 219a StGB wenden ein, dass z. B. Ärzte auf Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen sollten. Auch ich bin der Ansicht, dass umfassende und seriöse Informationen zur Verfügung stehen müssen. Leider erwähnen viele Kritiker nicht, dass auch mit dem geltenden § 219a StGB diese Informationen legal zugänglich sind. Während Absatz 1 ein Werbeverbot bereits ausschließlich für die Tatbestandsmerkmale „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ vorgibt, normieren die Absätze 2 bis 4 weitreichende Ausnahmen für Ärzte, Krankenhäuser und Beratungsstellen. Eine Information darüber, dass ein Arzt Abbrüche vornimmt, war damit auch derzeit legal – ebenso wie Hinweise auf Informationen über den Abbruch. Das Werbeverbot zielte also nicht auf das Unterbinden sachlicher Informationen, sondern auf tatsächlich grob anstößige Werbung oder eine Kommerzialisierung. Dass ein Schwangerschaftsabbruch künftig wie eine Schönheitsoperation beworben werden kann, halte ich für falsch. Eine noch weitergehende Klarstellung zu weiteren Informationsmöglichkeiten sowie mehr Unterstützung für Frauen mit geringem Einkommen beim Kauf von Verhütungsmitteln wurde von der Union vorgeschlagen, aber von der Ampel abgelehnt. Die Ampel hat damit versäumt, einen breiten politischen Konsens zu suchen, der bei dieser sensiblen Thematik eine gesellschaftliche Befriedung der gegenüberstehenden Auffassungen ermöglicht hätte.

Die bisherige Regelung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs nach Beratung stellt einen Kompromiss in Deutschland dar, zu dem auch das Werbeverbot zählt. Diese Beratungslösung geht klug auf den Grundrechtskonflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des Kindes ein. Dass Ampel-Koalition und Linke die Streichung des Werbeverbots nun regelrecht in Partystimmung „feiern“, empfinde ich bei diesem sensiblen Thema als unangemessen. Ich hätte mir eine sachliche Debatte dazu gewünscht, in der bei SPD, Grünen, FDP und Linke zumindest irgendwo auch das Lebensrecht des Kindes eine Rolle spielt. Selbstverständlich behält die Frau das alleinige Entscheidungsrecht über einen Schwangerschaftsabbruch – niemand zweifelt dieses Recht an. Die Nöte ratsuchender Frauen müssen im Zentrum stehen. Gleichwohl wird durch eine Beratung auch auf das ungeborene Kind hingewiesen und es können ggf. Lösungen aufzeigt werden, die ein Leben mit Kind ermöglichen. Werbung für Abbrüche passt nicht zu diesem fein austarierten Schutzkonzept. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den Schutz des ungeborenen Lebens im öffentlichen Bewusstsein zu erhalten. Denn Menschenwürde komme schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Werbung steht dieser Aufgabe ganz offensichtlich entgegen.“