Matthias Hauer MdB

Beiträge

© Jörg Brücker

Cannabis: Legalisierung stoppen

Den Gesetzentwurf der Ampel zur Legalisierung von Cannabis hat der Deutsche Bundestag am 18. Oktober in erster Lesung beraten. Der Entwurf sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Konkret soll vor allem privater Eigenanbau, gemeinschaftlicher nichtgewerblicher Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum ermöglicht werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer lehnt eine Legalisierung von Cannabis ab. Anstelle der von der Ampel geplanten Legalisierung bedarf es vielmehr einer verstärkten Prävention und Aufklärung über die Gefahren, die durch den Konsum von Cannabis entstehen können. Darüber hinaus kritisiert Matthias Hauer MdB, dass die Ampel im Bundeshaushalt 2024 ausgerechnet bei Aufklärung und Prävention im Bereich Sucht und Drogen Kürzungen vornehmen will.

© Laurence Chaperon

Steueraffäre Scholz-Warburg: Union klagt vor dem Verfassungsgericht

Die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg bekommt ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht. Die dramatische und in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland einmalige Beschneidung der Oppositionsrechte kann die Union nicht akzeptieren und zieht zur Wahrung ihrer Rechte vor das Bundesverfassungsgericht.

Untersuchungsausschuss abgelehnt – Ampel missachtet Minderheitenrechte

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben am Mittwoch den Unionsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg abgelehnt. Mit ihren weitreichenden Befugnissen gelten Untersuchungsausschüsse als das schärfste Schwert der Opposition. Dass die regierenden Fraktionen dieses wesentliche Minderheitenrecht der Opposition verwehren, ist in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland bislang einmalig. Matthias Hauer MdB kritisiert die Blockade der Ampel. Die Ampel trete mit dieser dramatischen Entscheidung ein im Grundgesetz verankertes Minderheitenrecht mit Füßen. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere das Agieren der Hamburger Behörden, die im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes handelten, sowie das Agieren von Olaf Scholz in seinen Ämtern in Hamburg und Berlin beleuchten. Obwohl bereits der ursprüngliche Antrag von CDU/CSU auf Einsetzung des Ausschusses verfassungsgemäß sei, zeigte sich

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