Kein Fracking in NRW
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ verabschiedet. Unkonventionelles Fracking wird damit in Deutschland verboten. Probebohrungen dürfen nur mit Genehmigung der jeweiligen Landesregierung stattfinden. Die CDU in Nordrhein-Westfalen und auch die NRW-Landesregierung lehnen solche Probebohrungen ab. Mit dem Gesetz reagiert das Parlament auf den Beschluss der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionelles Fracking nach dem derzeit geltenden Berggesetz – wonach solches Fracking noch erlaubt wäre – zu genehmigen. Beim unkonventionellen Fracking wird Gestein in flacheren Schichten unter hohem Druck und Einsatz von Chemikalien aufgebrochen, um Erdgas zu fördern. Erfolg der CDU Nordrhein-Westfalen „Mit der Neuregelung haben wir nun eine sachgerechte Lösung. Gut,