Matthias Hauer MdB

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Beitragsentlastung für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Zur Entlastung von Arbeitnehmern soll mit dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, dass Arbeitgeber ab 2019 wieder hälftig den Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung mittragen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer erhalten dadurch mehr netto vom brutto. Unter dem Strich zahlen Arbeitnehmer und Rentner so monatlich bis zu 38 Euro weniger GKV-Beiträge. Eine weitere Maßnahme kommt gesetzlich versicherten Kleinselbstständigen zugute, für die hohe Krankenkassenbeiträge oft eine Last sind: Der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenkasse soll ab 2019 auf nur noch 171 Euro halbiert werden. Insgesamt soll eine Entlastung der Beitragszahler in Höhe von etwa 8 Mrd. Euro jährlich erreicht werden.