Matthias Hauer MdB

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© Laurence Chaperon

Steueraffäre Scholz-Warburg: Union klagt vor dem Verfassungsgericht

Die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg bekommt ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht. Die dramatische und in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland einmalige Beschneidung der Oppositionsrechte kann die Union nicht akzeptieren und zieht zur Wahrung ihrer Rechte vor das Bundesverfassungsgericht.

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Benennung für Ausschussvorsitz

Die Unionsfraktion hat Matthias Hauer MdB mit 98,2 Prozent der Stimmen für den Vorsitz des 2. Untersuchungsausschusses (Steueraffäre Scholz-Warburg) benannt. Derzeit blockiert die Ampel noch die Einsetzung des Ausschusses, obwohl die Union – im Rahmen ihrer Minderheitenrechte – den Ausschuss einsetzen darf. Matthias Hauer MdB fordert, dass Grüne und FDP sich nicht vor den Karren der SPD spannen lassen sollten, um Aufklärung zu verhindern und Rechte der Opposition zu beschneiden. Die Union werde jedenfalls keine Abstriche machen, wenn es darum geht, die Steueraffäre Scholz-Warburg im Detail aufzuklären. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages kann und wird gerade das Handeln der Hamburger Behörden, die im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes handelten, sowie das Agieren von Olaf Scholz in seinen Ämtern in Hamburg und

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