Matthias Hauer MdB

Beiträge

Matthias Hauer im Finanzausschuss. Der Finanzausschuss hat das Gesetz in dieser Woche abschließend beraten. © Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Härtere Strafen bei Steuerhinterziehung

Am 1. Januar 2015 treten neue Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kraft. Das Gesetz behält zwar die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige sowie die Möglichkeit des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen bei, verschärft jedoch deren Voraussetzungen deutlich. Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Im Gegenzug wird die Teilselbstanzeige für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wieder eingeführt. Matthias Hauer MdB: „Damit bleibt die Selbstanzeige als eine Möglichkeit erhalten, zur Steuerehrlichkeit überzugehen. Allerdings wird die Selbstanzeige ab dem nächsten Jahr teurer.“

Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Bekämpfung von Steuerflucht
Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Bekämpfung von Steuerflucht © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Steuergerechtigkeit und Europäische Bankenunion

Zwei Wochen lang standen mehrere wegweisende Entscheidungen in der Finanzpolitik auf der Agenda: Am 29. Oktober hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit 50 Staaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vereinbart. Damit haben 51 Staaten der Steuerflucht den Riegel vorgeschoben. Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Finanzausschuss des Bundestages in dieser Woche außerdem mit den Veränderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung auseinandergesetzt. Geplant ist unter anderem, die Grenze, ab der ein Strafzuschlag zusätzlich gezahlt werden muss, von 50.000 auf 25.000 Euro zu senken. Europäische Bankenunion: Der Deutsche Bundestag hat auch die Grundlage für die Europäische Bankenunion gelegt. Voraussetzung dafür war ein Stresstest, den alle europäischen Großbanken durchlaufen mussten. In einem weiteren Schritt geht es jetzt

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