Härtere Strafen bei Steuerhinterziehung
Am 1. Januar 2015 treten neue Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kraft. Das Gesetz behält zwar die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige sowie die Möglichkeit des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen bei, verschärft jedoch deren Voraussetzungen deutlich. Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Im Gegenzug wird die Teilselbstanzeige für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wieder eingeführt. Matthias Hauer MdB: „Damit bleibt die Selbstanzeige als eine Möglichkeit erhalten, zur Steuerehrlichkeit überzugehen. Allerdings wird die Selbstanzeige ab dem nächsten Jahr teurer.“