Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB unterzeichnet die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Mit dem Gesetz wird u.a. verboten, dass Händler bei gängigen bargeldlosen Zahlverfahren Zusatzentgelte verlangen dürfen. Das Gesetz wurde am 1. Juni verabschiedet.

Verbraucherschutz: Zusatzentgelte für bargeldlose Zahlverfahren verboten

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche abschließend das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beraten. Damit verbessert der Bund den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste, schafft Gebühren ab und schützt Verbraucher besser. Matthias Hauer MdB ist für die Unionsfraktion u.a. für dieses Gesetz zuständig. „Wer online einkauft und mit Kreditkarte bezahlt, der weiß, wie oft am Ende des Bezahlvorgangs auf den Preis noch eine Gebühr aufgeschlagen wird. Das Zahlungsmittelentgelt kann zum Beispiel bei einer Flugbuchung schnell zehn Euro oder mehr betragen. Damit machen wir jetzt Schluss“, betont Matthias Hauer. „Bei Zahlungen per Überweisung, per Lastschrift oder mit gängigen Kreditkarten wird es in Zukunft keine Extragebühren mehr geben.“

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