Matthias Hauer MdB

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Rede zu später Stunde: Matthias Hauer MdB spricht am 7. Juni zur Umsetzung von Optionen der EU-Prospektverordnung im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Unternehmensfinanzierung vereinfacht

In der Sitzung vom 28. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung beschlossen. Damit werden bürokratische Hürden bei der Unternehmensfinanzierung abgebaut und der Anlegerschutz erweitert. Die EU-Prospektverordnung regelt die Pflicht zur Erstellung von Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren. Bislang müssen Unternehmen ab einem Betrag von 100.000 Euro einen aufwendigen und kostspieligen Wertpapierprospekt erstellen. Ab dem 21. Juli 2018 können die Mitgliedsstaaten von Optionen der EU-Prospektverordnung Gebrauch machen. „Indem wir die Optionen der EU-Prospektverordnung nutzen, erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einer kapitalmarktbasierten Finanzierung. Die Erstellung eines Wertpapierprospektes ist für nationale Angebote dann erst ab einem Volumen von 8 Millionen Euro erforderlich. Damit nutzen wir den Spielraum, den das EU-Recht vorsieht, in vollem Umfang aus“, erklärt der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer MdB. „Für viele Anlagen tritt nun ein kurzes, dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt an die Stelle des Prospekts. Anleger werden dadurch in leicht verständlicher Weise über das Wertpapier und die damit verbundenen Anlagerisiken informiert.“