Matthias Hauer MdB

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Untersuchungsausschuss abgelehnt – Ampel missachtet Minderheitenrechte

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben am Mittwoch den Unionsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg abgelehnt. Mit ihren weitreichenden Befugnissen gelten Untersuchungsausschüsse als das schärfste Schwert der Opposition. Dass die regierenden Fraktionen dieses wesentliche Minderheitenrecht der Opposition verwehren, ist in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland bislang einmalig.

Matthias Hauer MdB kritisiert die Blockade der Ampel. Die Ampel trete mit dieser dramatischen Entscheidung ein im Grundgesetz verankertes Minderheitenrecht mit Füßen. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere das Agieren der Hamburger Behörden, die im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes handelten, sowie das Agieren von Olaf Scholz in seinen Ämtern in Hamburg und Berlin beleuchten.

Obwohl bereits der ursprüngliche Antrag von CDU/CSU auf Einsetzung des Ausschusses verfassungsgemäß sei, zeigte sich die Union im Verlaufe der Beratungen einigungsbereit und war mehrfach auf die Ampel zugegangen. Dabei wurden auch vollumfänglich die Aspekte berücksichtigt, die in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen der Ampel vorgebracht wurden.

Die Ablehnung der Ampel zwinge die Union nun, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, um die Rechte der Opposition zu wahren und um die Steueraffäre Scholz-Warburg umfassend untersuchen zu können. Um zu verhindern, dass wichtige und vom künftigen Ausschuss benötigte Beweismittel durch die von der Ampel verzögerte Einsetzung verloren gehen, konnte die Union ein Löschmoratorium für Daten, Akten und sächliche Beweismittel durchsetzen. Dieser Antrag wurde bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen vom Bundestag angenommen.

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