Matthias Hauer MdB

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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble spricht während der Feierstunde des Deutschen Bundestages zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechtes © Bundesregierung, Steffen Kugler

Verbesserungen bei der Organspende

Am 17. Januar hat der Deutsche Bundestag die Änderungen des Transplantationsgesetzes beraten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Organspende verbessert werden – unter anderem durch bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelungen für Entnahmekrankenhäuser. Die Position von Transplantationsbeauftragten wird ausgebaut, indem diese Spezialisten künftig Zugang zu Intensivstationen und allen erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials erhalten sollen. Durch einen neurochirurgischen und neurologischen Rufbereitschaftsdienst und die Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern sollen bestmögliche Voraussetzungen für die Gewinnung und Verwendung von Spenderorganen geschaffen werden. Die derzeit diskutierte Frage einer Widerspruchs- oder Einwilligungslösung, ob jeder Einzelne einer Organspende aktiv zustimmen muss oder nicht, wird dadurch nicht geregelt.

Brexit-Übergangsgesetz
In dieser Woche hat das britische Unterhaus über den von der britischen Regierung mit der EU verhandelten Austrittsvertrag abgestimmt. Gegen den Austrittsvertrag stimmten 432 Abgeordnete, 202 votierten dafür. Damit hat das britische Parlament das Brexit-Abkommen von Premierministerin May deutlich abgelehnt. Das im Anschluss an die Abstimmung von Oppositionsführer und Labour-Chef Jeremy Corbyn gestellte Misstrauensvotum am 16. Januar überstand die britische Premierministerin. Bis zum 21. Januar wird May nun dem Parlament einen neuen Vorschlag unterbreiten.
Der Deutsche Bundestag beriet am 17. Januar über das von der Bundesregierung vorgelegte sogenannte Brexit-Übergangsgesetz, das Vorkehrungen für den vereinbarten zweijährigen Übergangszeitraum nach dem geplanten EU-Austritt Großbritanniens Ende März trifft. Nach rund einstündiger Debatte nahm der Deutsche Bundestag das Gesetz mit breiter Mehrheit und gegen die Stimmen der AfD an.

Hintergrund:

Einführung des Frauenwahlrechtes

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das allgemeine aktive und passive Wahlrecht in Kraft. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland somit erstmals wählen und gewählt werden. Mit einer Feierstunde hat der Deutsche Bundestag nun an die Einführung dieses Frauenwahlrechtes vor 100 Jahren erinnert.

Jahrzehnte vor dessen Einführung hatten engagierte Frauen unter anderem gegen gesellschaftlichen Widerstand und Vorurteile für das Frauenstimmrecht gekämpft. Mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 wurde schließlich die gesetzliche Grundlage für das aktive und passive Wahlrecht für Frauen geschaffen.