
Verbraucherschutz bei Krediten
Am 15. Februar fand die zweite öffentliche Anhörung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Mit dem Umsetzungsgesetz wird der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen verbessert – u.a. durch Informations- und Dokumentationspflichten der Banken, das Kopplungsverbot von Kreditvermittlung mit anderen Finanzgeschäften sowie weitere Informationspflichten in der Beratung. Im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird ebenfalls Rechtssicherheit im Widerrufsrecht bei alten Immobiliarkrediten hergestellt. Matthias Hauer MdB hatte sich dafür in den Beratungen eingesetzt. Das Gesetz wurde am 18. Februar vom Deutschen Bundestag beschlossen.