Matthias Hauer MdB

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Wahlrechtsreform: Wir brauchen eine Begrenzung der Größe des Bundestages

Matthias Hauer MdB: „Der Deutsche Bundestag sollte auch künftig eine funktionale Größe haben. Das Wahlrecht hat für unser Land und für unser politisches System eine sehr große Bedeutung. Deshalb braucht es ein Wahlrecht mit breiter Akzeptanz – im Rahmen unseres bewährten Systems der personalisierten Verhältniswahl.

Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler in jedem der 299 Direktwahlkreisen darüber, welche Frau bzw. welcher Mann die Menschen im Wahlkreis in Berlin vertreten wird. Die Direktmandate stellen sicher, dass jeder Teil des Landes im Deutschen Bundestag vertreten ist. Gleichzeitig sind Direktmandate der größte Garant für Bürgernähe, weil über das konkrete Mandat die Menschen direkt vor Ort entscheiden – und nicht die durch eine Partei aufgestellte Liste. Diese Erststimme macht also den „personalisierten Teil“ des Wahlsystems aus. Mit der Zweitstimme wählen die Menschen Parteien. Sie entscheiden damit über die die prozentuale Sitzverteilung im Bundestag. Die durch die Erststimmen erzielten Mandate werden dabei angerechnet.

Das Bundeswahlgesetz geht davon aus, dass der Bundestag grundsätzlich eine Größe von 598 Sitzen hat – davon 299 Direktmandate und 299 Listenmandate. Bei der letzten Bundestagswahl gab es 299 Direktmandate und 410 Listenmandate. Das Problem eines besonders großen Bundestages resultiert somit aus der deutlich erhöhten Anzahl der Listenmandate. Dennoch wollen SPD, Grüne, FDP und Linke gerade die Anzahl der Direktmandate verringern. Das erklärt sich damit, dass Einschnitte bei der Anzahl der Direktmandate allein zulasten von CDU und CSU gehen würden. CDU und CSU gewinnen meist die weit überwiegende Anzahl der Direktmandate – beispielsweise schenkten die Wählerinnen und Wähler in 2017 in insgesamt 231 von 299 Wahlkreisen der Union das Vertrauen. Nach aktuellen Berechnungen wären es sogar 266 (Wahlkreisprognose.de vom 11. Juni), 285 (INSA vom 23. Juni) bzw. 288 (Election.de vom 14. Juni) von 299 Direktmandaten.

Es bestehen vier Stellschrauben für eine Begrenzung der Größe innerhalb des bestehenden personalisierten Verhältniswahlrechts: Abschaffung bzw. Modifizierung des ersten Zuteilungsschrittes (dieser Schritt verhindert bisher, dass Listenmandate in einem Bundesland zur Kompensation von Überhangmandaten in einem anderen Bundesland genutzt werden), Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise (von derzeit 299), bis zu 15 Überhangmandate ohne Ausgleich für die anderen Parteien sowie die Nichtzuteilung von (eigentlich gewonnenen) Direktmandaten.

Mit einer Kombination mehrerer dieser Stellschrauben kann eine spürbare Begrenzung der Sitzanzahl erreicht werden. Allein durch Ausschöpfen der 15 Überhangmandate ohne Ausgleich könnte eine deutliche Begrenzung erreicht werden, weil durch ein Überhangmandat mehrere Ausgleichsmandate ausgelöst werden. Dadurch würden viele dutzende Listenmandate eingespart und würde sich dem Idealbild von 299 Listenmandaten angenähert. Während von einer Reduzierung der Wahlkreise einseitig die Union (und aus meiner Sicht auch: die Wählerinnen und Wähler durch weniger Bürgernähe) verlieren würden, wären von den ausgleichslosen Überhangmandaten einseitig die anderen Parteien negativ betroffen.

Aus diesem Grund bin ich der Überzeugung, dass – um endlich eine gute Lösung zu erreichen – beide Seiten aufeinander zugehen sollten. Heute haben wir in unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv über drei Stunden darüber diskutiert, wie ein gutes Wahlrecht aussehen sollte und welches Modell aus welchen Stellschrauben einen fraktionsübergreifenden Kompromiss bilden könnte.

Ich spreche mich für eine Kompromisslösung aus, bei der wir – bereits zur Wahl im kommenden Jahr – eine Reduzierung der Wahlkreise vornehmen (um 19 Wahlkreise auf 280), einige Überhangmandate nicht ausgleichen (7 statt 15) und den ersten Zuteilungsschritt zugunsten einer Begrenzung verändern.

Auch in der Unionsfraktion gibt es für ein schnelles Handeln und für dieses Modell Sympathien – das zeigten die weit überwiegenden Wortmeldungen heute. Ich hoffe, dass unser Koalitionspartner SPD und die anderen Fraktionen diesen Weg mitgehen. Damit könnten wir schon für die Wahl im kommenden Jahr die Größe des Bundestages begrenzen.“