Matthias Hauer MdB

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Plenum des Deutschen Bundestages © Thomas Köhler, phototek.net

Weg frei für die Reform der Grundsteuer

Mit zwei Gesetzen sowie einer Änderung des Grundgesetzes hat der Deutsche Bundestag am 18. Oktober den Weg für eine Reform der Grundsteuer frei gemacht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Ende des Jahres neu geregelt werden, da die bisherige Berechnungsgrundlage veraltet ist. Mit der Grundgesetzänderung behält der Bund die Gesetzgebungskompetenz dafür, ermöglicht den Bundesländern durch eine Öffnungsklausel jedoch, abweichend eigene Regelungen zur Grundsteuer zu treffen. „Kommunen wie Essen bekommen dadurch endlich Planungssicherheit zu einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen“, betont Matthias Hauer MdB, der im Finanzausschuss die Reform mitberaten hat. „Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Grundsteuer rechtssicher fortentwickelt. Gegenüber dem ursprünglichen SPD-Vorschlag konnten wir als Union die Regelung deutlich unbürokratischer und gerechter machen.“ Ob Hauseigentümer uns Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird aber nicht durch den Bundestag entschieden. Die Kommunen legen die Hebesätze fest. Mit über 14 Milliarden Euro pro Jahr ist die Grundsteuer eine der größten Einnahmequellen für die Kommunen.

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