Weitere 5,5 Milliarden Euro für Kitas
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur bundesweiten Förderung der Qualität frühkindlicher Bildung in Kitas beraten. Für die Verbesserung in den Kindertagesstätten stellt der Bund in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung. In den letzten zehn Jahren wurden bereits rund 11 Mrd. Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung setzt der Bund die Politik des Kita-Ausbaus fort und unterstützt bei dieser Aufgabe die originär zuständigen Länder und Kommunen. Die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots, ein guter Erzieher-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte sowie die Stärkung der Kitaleitungen stehen dabei im Fokus. Darüber hinaus sollen Eltern bei den Gebühren durch eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien entlastet werden.