Matthias Hauer MdB

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Justus Walter, Schüler des Essener Burggymnasiums, hat im Oktober ein Praktikum bei Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag absolviert und den Abgeordneten bei seiner Arbeit begleitet – wie hier im Paul-Löbe-Haus, wo auch die öffentliche Anhörung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie stattfand.

Widerruf beim Verbraucherkredit

Am 14. Oktober befragten die Bundestagsabgeordneten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz sieht insbesondere auch eine Neuregelung beim Widerruf von Verbraucherkrediten vor. Widerrufsrechte ermöglichen dem Verbraucher, der bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnimmt, sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen durch eine entsprechende Erklärung von dem Vertrag zu lösen. Dies ist ein Thema, das bei Bankkunden auf der einen Seite und bei Kreditinstituten auf der anderen Seite in den letzten Jahren für viel Streit gesorgt hat. Matthias Hauer MdB fragte daher die Sachverständigen, welche Lösungen sie für Alt- und Neuverträge für richtig halten. „Die Verbände und Sachverständigen haben ihre Stellungnahmen in der Anhörung noch einmal vertieft dargestellt. Das Widerrufsrecht ist eine bedeutende Regelung des Verbraucherschutzes, aber auch Rechtssicherheit ist wichtig“, so Matthias Hauer.