Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB bei seinem Pressestatement vor der Ausschusssitzung am 26. November

Wirecard: EY blockiert Aufklärung

In einer langen Ausschussnacht haben die Fachpolitiker im Wirecard-Untersuchungsausschuss am 26. November erneut intensiv Zeugen befragt – in 14,5-stündiger Sitzung und bis halb 4 Uhr morgens. Matthias Hauer MdB berichtet von der Zeugenvernehmung:

Als ersten Zeugen hatten wir Alexander Geschonneck geladen. Der Forensik-Experte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte die Sonderuntersuchung bei der Wirecard AG geleitet, die eine maßgebliche Rolle bei der Aufklärung des Wirecard-Skandals gespielt hat.

Zeuge Geschonneck stand uns in knapp sechsstündiger Vernehmung ausführlich Rede und Antwort. Knapp sechs Monate lang prüfte er mit seinem Team die Bücher. Immer wieder stießen die Prüfer von KPMG dabei auf erheblichen Widerstand und mangelnde Kooperationsbereitschaft von Wirecard. Diese Hindernisse führten im März beinahe zum Abbruch der Untersuchung. Ich habe den Zeugen Geschonneck intensiv befragt – u.a. zu Details der KPMG-Sonderprüfung (zu den vier Bereichen Drittpartnergeschäft TPA, Merchant Cash Advance, Singapur und Indien), zu den Untersuchungen in Manila (insb. zum Besuch zweier Bankfilialen und zum Gespräch mit dem dortigen „Treuhänder“), zum Fonds EMIF auf Mauritius (inkl. der Beratung des Fonds durch die KPMG), zur Rolle der Herren Dr. Braun, Marsalek und Eichelmann, zur Erlangung von Prüfungsbelegen, zum IDW Prüfungsstandard 302 (Bestätigungen Dritter) sowie zum Vorwurf des Roundtripping.

Das Team um Geschonneck konnte weder für die Existenz der Treuhandkonten des Unternehmens in Asien (erst in Singapur ausgewiesen, dann in Manila) noch für ausgewiesene Umsätze im Zusammenhang mit dem Drittpartnergeschäft ausreichende Nachweise feststellen. Der Forensik-Experte betonte, dass die Möglichkeiten der (forensischen Sonder-)Untersuchung vollumfänglich auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY als Abschlussprüfer zur Verfügung gestanden hätten. Zeugen aus dem Hause EY stritten dies auf meine Nachfragen zu späterem Zeitpunkt der Sitzung ab.

Laut Aussage des Zeugen Geschonneck sahen sich übrigens weder das Bundesfinanzministerium noch die ihm unterstellte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu irgendeinem Zeitpunkt veranlasst, Kontakt zu ihm in Sachen Sonderuntersuchung aufzunehmen.

Wir hatten zudem die Erwartung, dass sich auch die als Zeugen geladenen Vertreter des langjährigen Wirecard-Abschlussprüfers EY ausführlich äußern würden. Hierfür haben wir im Vorfeld der Vernehmungen erreicht, dass sowohl der Insolvenzverwalter als auch Vorstandsmitglieder und Aufsichtsrat der Wirecard AG Entbindungen von der Schweigepflicht für die Zeugen erteilt haben.

Die EY-Partner Dr. Christian Orth und Dr. Stefan Heißner sind in der Sitzung des Ausschusses von ihrer Blockadehaltung bei der Aufklärung nicht abgewichen und haben keine Fragen zum Fall Wirecard beantwortet. Sie verstecken sich damit u.a. hinter dem von der Münchener Staatsanwaltschaft als Hauptverdächtigen geführten Dr. Markus Braun und dem mit internationalem Haftbefehl gesuchten Jan Marsalek. Von ihnen und anderen ehemaligen Wirecard-Akteuren verlangten sie Entbindungen von der Schweigepflicht – sonst wollten sie aus angeblicher Sorge vor eigener Strafverfolgung (gemäß § 203 StGB) nicht aussagen. Als Untersuchungsausschuss halten wir diese Rechtsauffassung für falsch und die Zeugnisverweigerungsrechte (wegen der erfolgten Entbindungen von den Schweigepflichten) für nicht gegeben. Wir haben gegen die beiden Zeugen daher ein Ordnungsgeld verhängt. Beide Zeugen haben angekündigt, sich dagegen vor dem Bundesgerichtshof zur Wehr zu setzen und – falls der BGH eine wirksame Entbindung bestätigen sollte – dann noch umfassend auszusagen.

Die beiden weiteren Zeugen aus dem Hause EY – Andreas Loetscher und Martin Dahmen – verweigerten ihre Aussage mit Hinweis auf gegen sie anhängige berufsaufsichtliche Verfahren bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS. Beiden steht somit nach § 22 Abs. 2 PUAG ein Auskunftsverweigerungsrecht zu.

Abschließend haben wir Frank Stahl zu seinen Tätigkeiten als Berater von Wirecard befragt. Der Zeuge Stahl ist dem Wirecard-Konzern seit vielen Jahren verbunden. Er war zunächst als Abschlussprüfer für den Zahlungsdienstleister tätig und blieb dem Konzern als Berater im Bereich der Unternehmenskäufe erhalten. Auch er verweigerte, sich zum Fall Wirecard zu äußern – mit ähnlicher Begründung wie die Zeugen Orth und Heißner. Auch gegen den Zeugen Stahl haben wir somit ein Ordnungsgeld verhängt – er hat ebenfalls angekündigt, zu einer umfassenden Aussage bereit zu sein, falls z.B. eine höchstrichterliche Klärung der (nach seiner Auffassung offenen) Rechtsfrage zum Zeugnisverweigerungsrecht erfolgt ist.

Der Zeuge Geschonneck konnte uns interessante Einblicke in das Unternehmen Wirecard, die Prüfungspraxis bei KPMG und EY sowie die Aufklärung des Wirecard-Skandals geben. Die EY-Prüfer haben gestern ihre Chance vertan, auf die gegen EY bestehenden Vorwürfe einzugehen und an der Aufklärung mitzuwirken. Das ist eine Blockadehaltung, die einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unwürdig ist.

Wir werden im Ausschuss am Thema dranbleiben!