Matthias Hauer MdB

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Am Donnerstag hat Matthias Hauer MdB zur Finanzpolitik im Plenum des Deutschen Bundestages gesprochen. © Deutscher Bundestag

Zusammenhalt wieder stärken

Nach dem Rückzug von Annegret Kramp-Karrenbauer als Parteivorsitzende haben auch die Gremien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Ereignisse der Woche intensiv debattiert. „Wir als Fraktion sind jetzt der Stabilitätsanker der Union, hier arbeiten CDU und CSU im Interesse unseres Landes gut zusammen“, betonte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus. „Wir haben aktuell viele Projekte vor uns: die Stärkung unseres Wirtschaftsstandorts, bessere Bedingungen für die Landwirte, Kohleausstieg, Strukturwandel, die Stärkung der Bundeswehr und der inneren Sicherheit, Nachmittagsbetreuung an Grundschulen. Die Menschen in Deutschland erwarten von uns Antworten für die Zukunft unseres Landes.“ Nach dem Wahl-Eklat in Thüringen ist auch eine Debatte um die Abgrenzung zur AfD und zur Linkspartei entbrannt (siehe auch Kommentar rechte Spalte). „Bei der Abgrenzung nach rechts- und linksaußen darf es keine Grauzonen geben“, bekräftigte Ralph Brinkhaus. „Das ist für uns eine Haltungsfrage.“ Der Vorsitzende der Unionsfraktion verwies auf den Beschluss von 2018, mit keiner dieser beiden Kräfte zusammenzuarbeiten.

Beruflichen Aufstieg und Weiterbildung fördern

Mit einer Gesetzesänderung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag berufliche Aufstiegsfortbildungen attraktiver gemacht. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung. Es unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. „Wir stärken so die Gleichwertigkeit der beruflichen gegenüber der akademischen Bildung“, erklärt Matthias Hauer MdB. „Es ist ein Anliegen der Union, berufliche Aufstiegschancen zu verbessern. Wir  fördern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ So beinhaltet das Gesetz zum Beispiel eine Verdoppelung des Unterhaltsbeitrages für Vollzeitgeförderte.