Gruppenantrag zur Prüfung eines AfD-Verbots
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) hat am 13. November einen Antrag zur Überprüfung der AfD nach Art. 21 GG beim Bundesverfassungsgericht bei der Bundestagsverwaltung eingereicht. Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Der weit überwiegende Teil der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, darunter auch Matthias Hauer MdB, hält ein solches Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Die Politik der AfD ist ohne Frage in weiten Teilen rassistisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und undemokratisch. Nicht ohne Grund ist die Partei bereits in mehreren Ländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD hat auch kein Interesse an einem demokratischen und prosperierenden