Matthias Hauer MdB

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Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch applaudieren die Bundestagsabgeordneten stehend denjenigen, die in der Corona-Krise die Versorgung unseres Landes sicherstellen. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Corona: Milliarden-Hilfspaket vom Bund

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche ein milliardenschweres Hilfspaket verabschiedet. Damit sollen unter anderem für Arbeitnehmer, Familien, Unternehmen und Selbstständige die Auswirkungen der Corona-Krise abgefedert werden (Details siehe hier). Um angesichts der großen Herausforderung für Gesellschaft und Wirtschaft alle notwendigen Maßnahmen finanzieren zu können, wurde ein Nachtragshaushalt beschlossen: Der Bund nimmt 156 Milliarden Euro an neuen Krediten auf, um Corona-bedingte Steuerausfälle zu decken sowie zusätzliche Ausgaben in der Höhe von 122,5 Milliarden Euro zu finanzieren. Normalerweise erlaubt die Schuldenbremse im Grundgesetz eine maximale Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Für „außergewöhnliche Notsituationen“, wie eben die Corona-Krise, gilt aber eine Ausnahme. Damit rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit getroffen werden können, wird der Bund zudem im bundesweiten Epidemiefall weitgehende Kompetenzen übernehmen. Diesen Epidemiefall von nationaler Tragweite hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche ausgerufen. Damit kann das Bundesgesundheitsministerium etwa Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder zur Stärkung der personeller Ressourcen einleiten. Außerdem sollen ärztliche Untersuchungen bei Einreisen nach Deutschland angeordnet werden können.

Parlament bleibt handlungsfähig

Um im aktuellen Krisenfall weiterhin handlungs- und beschlussfähig zu bleiben, haben sich die Fraktionen auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verständigt: Demnach ist das Parlament nunmehr auch bei Anwesenheit von 25 Prozent der Abgeordneten beschlussfähig. Bisher kann der Bundestag nur Gesetze beschließen, wenn die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Diese Änderung gilt befristet bis zum 30. September 2020. Die Mitglieder der Fachausschüsse können auch über elektronische Kommunikationsmittel beraten und über Gesetzesvorlagen abstimmen.